Wegen Urkundenfälschung in zwei Fällen verurteilte das Amtsgericht Wertheim einen 38-jährigen Arbeiter aus dem Kreis Würzburg zur Gesamtstrafe von 75 mal 30 Euro. Das Urteil ist rechtskräftig.
Der Mann hatte 2012 zunächst an einem Opel Kadett und etwas später an einem Motorrad Kennzeichen angebracht, bei denen der Zulassungsstempel nur aufgeklebt war. Die Stempel stammten vom Auto eines Bekannten und vom Anhänger des Vaters. Beide wussten nichts vom Diebstahl.
Dass so viel Zeit zwischen den Taten und der jetzigen Ahndung verstrichen ist, liegt daran, dass der Beschuldigte jahrelang auf Reisen durch Europa war, außerhalb des Zugriffs der deutschen Justiz.
Der Mann ist mehrfach vorbestraft, unter anderem wegen Drogendelikten. Allerdings liegt die letzte Verurteilung neun Jahre zurück. Die gefälschten Kennzeichen entdeckte die Polizei.
In der jetzigen Verhandlung gab es gegen den Arbeiter auch den Vorwurf des Betrugs. Im Dezember 2011 hatte er in Külsheim eine Wohnung gemietet. Dabei soll er Zahlungsfähigkeit vorgetäuscht und billigend in Kauf genommen haben, die Miete nicht zahlen zu können. Das Mietverhältnis endete nach einigen Monaten mit der fristlosen Kündigung, und der Angeklagte verließ die Wohnung in einem Zustand „unter aller Sau“, so der Vermieter. Allein der Mietausfall betrug 1500 Euro.
Der Beschuldigte räumte die Mietschulden ein und übergab dem Vermieter die 1500 Euro bar im Gerichtssaal. Den Betrugsvorwurf bestritt er. Seine finanzielle Situation habe sich erst nach Abschluss des Mietvertrags verschlechtert. Er habe 1700 Euro verdient und mit der Lebensgefährtin einziehen wollen. Noch vor dem Einzug sei es zur Trennung gekommen, und er krank geworden.
Das Gericht stellte mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft das Verfahren bezüglich des Betrugs ein.