Die Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz, die bei einer Tätigkeit mit Lebensmitteln Pflicht ist, kann ab sofort online absolviert werden. Die folgenden Informationen sind einer Pressemitteilung des Landratsamts Main-Tauber-Kreis entnommen.
Die Belehrung muss vor Arbeitsbeginn vorgelegt werden. Die Bescheinigung darf nicht älter als drei Monate sein. Die Belehrungsvideos sind in mehreren Sprachen, darunter Arabisch, Deutsch und Spanisch, verfügbar. Nach erfolgreicher Teilnahme und Bezahlung über Paypal, Kreditkarte oder GiroPay wird die Bescheinigung digital zugestellt. Ein Servicekonto auf dem Landesportal www.service-bw.de ist erforderlich. Präsenzveranstaltungen in deutscher Sprache finden weiterhin zweimal monatlich statt.
Weitere Informationen und Anmeldemöglichkeiten sind unter www.main-tauber-kreis.de/infektionsschutzbelehrung verfügbar.