Normalerweise ist die Jagd in Deutschland nur in speziellen Jagdbezirken erlaubt, die außerhalb von bewohntem Gebiet liegen. Innerhalb von Kommunen spricht man von „befriedeten Bezirken“. Folgende Informationen sind einer Pressemitteilung der Stadt Lauda-Königshofen entnommen.
In diesen "befriedeten Bezirken" darf grundsätzlich nur die Polizei Schüsse abgeben. Iris und Holger Konrad, beides erfahrene Jäger aus Löffelstelzen, haben jedoch beim Jagd-, Natur- und Wildtierschützerverband Baden-Württemberg an einer umfangreichen Schulung teilgenommen und eine Zusatzqualifikation abgelegt. Sie dürfen sich jetzt „geprüfte Stadtjäger“ nennen und haben, nach Zulassung durch die Untere Jagdbehörde des Main-Tauber-Kreises, die Berechtigung auf Wildtiere innerhalb von befriedeten Bezirken zu schießen. Doch Schießen werden sie nur im absoluten Notfall und mit Erlaubnis der Polizei, erläutern beide bei der Unterzeichnung des Bescheids.
Erste Kontaktaufnahme immer über Rathaus
Die erste Kontaktaufnahme mit den Stadtjägern sollte immer über das Rathaus erfolgen, erläutert Fachbereichsleiter Andreas Buchmann. Hier wird dann die entsprechende Telefonnummer der Stadtjäger weitergegeben, damit sich die Betroffenen direkt an die beiden wenden können. Die weiteren Vereinbarungen laufen dann zwischen den Stadtjägern und den Betroffenen.
Viele Wildtiere können über Vergrämung verscheucht werden. Andere müssen lebend gefangen werden und dann an einen anderen Ort gebracht werden. Das Wissen, wie man gegen welches Tier vorgeht, hatten Iris und Holger Konrad schon vorher, nun haben sie allerdings eine Zertifizierung als geprüfte Stadtjäger. Dabei stellen die beiden klar, dass sie keinesfalls den vor Ort tätigen Jagdpächtern etwas wegnehmen oder sie ersetzen wollen. Als zertifizierte Stadtjäger ergänzen sie lediglich den Bereich im befriedeten Bezirk.