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Tauberbischofsheim
In Flüssen und Bächen wird das Wasser knapp: Landratsamt schränkt Wasserentnahmen aus oberirdischen Gewässern ein
Der Hachteler Bach im gleichnamigen Stadtteil von Bad Mergentheim.
Foto: Landratsamt Main-Tauber-Kreis / Markus Moll | Der Hachteler Bach im gleichnamigen Stadtteil von Bad Mergentheim.
Bearbeitet von Christoph Sommer
 |  aktualisiert: 22.07.2023 05:36 Uhr

Das Landratsamt hat eine Allgemeinverfügung erlassen, die Wasserentnahmen aus Oberflächengewässern einschränkt. Damit sollen diese Ökosysteme geschützt werden. Laut einer Mitteilung vom Landratsamt Main-Tauber-Kreis gilt diese Regelung ab Freitag, 14. Juli, bis mindestens Freitag, 18. August. Auch die weiteren Informationen stammen daraus.

Anlass für die Entscheidung war die anhaltende Trockenheit, die verbreitet zu Niedrigwasser in Seen, Flüssen und Bächen gesorgt hat. Zudem ist auch mittelfristig keine grundlegende Änderung der Witterungsverhältnisse zu erwarten.

Die Allgemeinverfügung gilt für alle oberirdischen Gewässer im Main-Tauber-Kreis, mit Ausnahme einiger abflussstärkerer Gewässer oder Fließstrecken dieser Gewässer. 

Ausnahmen von der Allgemeinverfügung zur Wasserentnahme

Ausgenommen sind der Main, die Tauber, der Aalbach (von der Mündung in den Main bei Bettingen bis zur Landesgrenze Baden-Württemberg/Bayern), der Welzbach (von der Mündung in die Tauber bei Werbach bis Ortseingang Werbachhausen), der Brehmbach (von der Mündung in die Tauber bei Tauberbischofsheim bis Ortsausgang Königheim), der Grünbach (von der Mündung in die Tauber bei Gerlachsheim bis Ortseingang Grünsfeldhausen), der Wittigbach (von der Mündung in den Grünbach in Grünsfeld bis zur Landesgrenze Baden-Württemberg/Bayern), die Umpfer (von der Mündung in die Tauber bei Königshofen bis Ortseingang Boxberg), der Wachbach (von der Mündung in die Tauber bei Bad Mergentheim bis Ortsausgang Neunkirchen) sowie der Vorbach (von der Mündung in die Tauber bei Weikersheim bis Ortsausgang Niederstetten).
Quelle: Landratsamt Main-Tauber Kreis

Das Entnehmen von Wasser aus Seen, Bächen und Flüssen zum Zwecke der Bewässerung und zum Tränken von Vieh muss laut dem Landratsamt möglicherweise auch über den 18. August hinaus untersagt werden, wenn die Trockenheit fortdauert. Auch könne es notwendig werden, die räumliche Geltung auf zusätzliche, bisher ausgenommene Gewässer zu erweitern. Weiterhin erlaubt bleiben das Schöpfen mit Handgefäßen (zum Beispiel Gießkanne oder Eimer) sowie das Tränken von Vieh direkt aus dem Gewässer.

Die mit wasserrechtlicher Erlaubnis des Landratsamtes Main-Tauber-Kreis zugelassenen Wasserentnahmen aus oberirdischen Gewässern zum Zweck der Produktion bestimmter Lebensmittel in der Landwirtschaft und im gewerblichen Gartenbau müssen auf 50 Prozent der erlaubten Wassermenge reduziert werden, alle anderen zugelassenen Wasserentnahmen sind entsprechend der Konkretisierungen der Allgemeinverfügung untersagt.

Zur Notwendigkeit der Allgemeinverfügung verweist das Landratsamt darauf, dass im Main-Tauber-Kreis aufgrund ausbleibender Niederschläge bereits in der vergangenen Woche der mittlere Niedrigwasserstand an den Pegeln abflussstärkerer Zuflüsse der Tauber in Sachsenflur (Umpfer) und Grünsfeld (Wittigbach) erreicht bzw. unterschritten wurde. Viele kleinere Gewässer im Landkreis weisen nach Prüfung durch das Umweltschutzamt bereits längere Zeit einen niedrigen Wasserstand auf.

Der Juni 2023 war nach den Daten des Deutschen Wetterdienstes der trockenste Juni in Baden-Württemberg seit dem Beginn regelmäßiger Wetteraufzeichnungen im Jahr 1881. Bereits seit Mitte Mai bis aktuell sind die Niederschlagsmengen deutlich unterdurchschnittlich. So fielen im Mai im Landesmittel nur rund 60 Millimeter Niederschlag, dies sind rund 37 Prozent weniger als im Mai üblich. Im Verlauf des Junis fielen im Landesmittel mit rund 37 Millimeter Niederschlag circa 65 Prozent weniger als üblich (Vergleichszeitraum jeweils 1961 bis 1990).

Für weitere Informationen steht das Umweltschutzamt im Landratsamt unter der Telefonnummer 09341/82-5775 zur Verfügung.

 
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