Ein Asylbewerber randalierte im Januar 2020 in der Ausländerbehörde der Stadtverwaltung Wertheim und drohte drei Mitarbeitern mit der Worten:“Du tot, Du tot, Du tot!“. Erst jetzt kam es beim Amtsgericht Wertheim zur Strafverhandlung. Wegen Bedrohung verurteilte die Richterin den Vater zweier Kinder, eines in Indien, das andere in Deutschland, zur Strafe von sechs Monaten, setzte sie aber gegen Ableistung von 50 Stunden gemeinnütziger Arbeit zur Bewährung aus.
An dem Freitag, Corona lag noch entfernt, flog die Tür zu Zimmer 120 mit einem „Knall“ auf. Der Angeklagte stürmte herein und schrie “Passport, Passport“ sowie Unverständliches. Ein aufgeschreckter Kollege und der Amtsleiter kamen hinzu, und der Beschuldigte deutete auf jeden mit den Worten „Du tot“. Die Polizei war schnell da, weil sie in der Nähe zu tun hatte, brachte den Mann zu Fall und schloss ihm die Hände auf dem Rücken.
Aufenthaltserlaubnis abgelehnt
Der Mitarbeiter in Zimmer 120 war damals mit Duldungsanträgen beschäftigt und hatte die Aufenthaltserlaubnis des Angeklagten ablehnen müssen. In der Verhandlung entschuldigte sich dieser in der indischen Amtssprache Hindi – ein Dolmetscher war anwesend – für sein Verhalten und schob es auf seine Krankheit. Er habe sich nicht beherrschen können. In Indien ist er geschieden und hat dort ein achteinhalb Jahre altes Kind, in Karlsruhe mit einer Freundin ein weiteres, zwei Jahre alt. Er lebt von Sozialhilfe.
Der als Sachverständiger geladene psychologische Therapeut sah für den Vorfallszeitpunkt keinen psychischen Ausnahmezustand mit Einschränkung der Steuerungsfähigkeit, sondern lediglich einen gefühlsmäßigen. Mit „Du tot“ sei gemeint gewesen „ich könnte Dich umbringen“.
Der Angeklagte ist 2018 wegen gefährlicher Körperverletzung vorbestraft. Bei einem Streit hatte er mit einem Gürtel auf eine andere Person eingeschlagen, und das Amtsgericht Karlsruhe gab acht Monate mit Bewährung.
Totalfälschungen
Später, in Wertheim untergebracht, ahndete das hiesige Gericht eine Urkundenfälschung mit einer Geldstrafe. Beim Standesamt Karlsruhe hatte sich der Beschuldigte, es ging um die Anerkennung der Vaterschaft, mit einem Pass ausgewiesen, in den ein französisches Visum eingeklebt war. Pass und Visum stellten sich als Totalfälschungen heraus.
Im jetzigen Fall beantragte die Staatsanwaltschaft sechs Monate mit Bewährung. Der Pflichtverteidiger nannte eine Geldstrafe ausreichend, was der Mandant bei der Ausländerbehörde wollte, bleibe unklar. Pässe würden dort nicht ausgegeben.
Die Richterin hob hervor, auch in Indien sei es verboten, Beamte mit dem Tod zu bedrohen. Seit sie den Angeklagten kenne, verfestige sich der Eindruck, dass er ein problematisches Verhältnis zu Wahrheit hat.