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Wertheim
Im Krankenhaus Zimmerkollegen bestohlen
Alfons Göpfert
 |  aktualisiert: 29.08.2020 02:11 Uhr

Ein gebürtiger Wismarer ließ sich vom 10. bis 12.August 2019 unter falschem Namen und Wohnort in der Rotkreuzklinik Wertheim behandeln und trat dabei als zahlungskräftiger und -williger Patient auf. Als er die Klinik heimlich verließ, nahm er den Laptop, die Geldbörse und Zigaretten des Zimmerkollegen mit. Der Schaden der Klinik beträgt 1470 Euro, der weitere 622 Euro.

Das Amtsgericht Wertheim verurteilte jetzt den 41-jährigen Mann wegen Betrugs und Diebstahls, beides in besonders schwerem Fall, wegen Gewerbsmäßigkeit, zur Strafe von 18 Monaten. Angesichts von 24 Vorverurteilungen sah selbst der Pflichtverteidiger aus Nürnberg keine Alternative zur Strafe ohne Bewährung.

Der erste Eintrag im Strafregister des Angeklagten datiert ins Jahr 1998, und das Amtsgericht Heilbronn verhängte gegen den 14-Jährigen wegen Diebstählen eine Jugendstrafe von 16 Monaten. Nach der Entlassung aus der Jugendstrafanstalt ging´s mit Diebstählen, Verurteilungen und Gefängnis weiter. Ab dem Jahr 2010 kamen Betrug, Unterschlagung, Urkundenfälschung und Computerbetrug dazu. Die Strafhöhen reichen von zwei Monaten bis fünfeinhalb Jahre (Gesamtstrafe Landgericht Lübeck).

Während kriminelle Karrieren sonst mit Geldstrafen und Freiheitsstrafe zur Bewährung beginnen, startete dieser Beschuldigte gleich ohne Bewährung. So blieb es bis heute. Am 18. April 2019 wurde er nach der Lübecker Haft entlasssen und ein Strafrest zur Bewährung ausgesetzt.

Verwendung von Aliasnamen

Das schreckte ihn nicht ab, in Krankenhäusern in Hanau, Aschaffenburg, Wertheim, Würzburg und Bamberg zu gastieren. Das jetzige Strafverfahren ist also nicht das letzte. Der Angeklagte erleichterte sich sein Tun durch die Verwendung von Aliasnamen, in 22 Jahren über 20.

Zur Zeit sitzt er in der Justizvollzugsanstalt Nürnberg ein, wurde von dort zur Verhandlung nach Wertheim gebracht und legte ein Geständnis ab. Markanter Punkt in seiner Kindheit war die Adoption, der Kontakt zu den Angehörigen ist abgebrochen.

Der Verteidiger bezweifelte, dass der Mandant den Willen hat, außerhalb des Gefängnises zu sein. Das Gericht hielt den Mann für "nicht dumm, mit Durchhaltevermögen (Realschulabschluss, Maurerlehre), und einen netten Eindruck verbreitet er auch". Vermutlich habe er sich entschlossen, sein Leben so zu gestalten, dass er mit wenig Aufwand ins Gefängnis kommt.

Das Urteil ist rechtskräftig

 
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