Einer beim Amoklauf in Winnenden 2009 geschädigten Lehrerin steht ein erhöhtes Ruhegehalt und eine Einmal-Entschädigung zu. Das Verwaltungsgericht Stuttgart verpflichtete das Land Baden-Württemberg, der heute 35-Jährigen fortan 80 statt 71 Prozent Ruhegehalt zu zahlen sowie zudem einmal 80 000 Euro.
Der Amoklauf im März 2009 mit 12 Toten allein an der Albertville-Realschule sei als „qualifizierter Dienstunfall“ zu werten. Die Frau sei in Lebensgefahr gewesen und durch das damals erlittene Trauma heute dienstunfähig. Sie ist seit 2013 in Ruhestand. Aus Sicht des Landesamts für Besoldung lag keine Lebensgefahr vor, die Frau sei außer Reichweite des Täters gewesen und nicht direkt angegriffen worden. Das Land kündigte an, das Urteil anzufechten.