(dpa/lsw) Nach illegalem Waffenhandel im Internet ist ein 25 Jahre alter Werkzeugmacher aus dem Kreis Böblingen am Donnerstag zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt worden.
Das Landgericht Stuttgart sprach ihn wegen etlicher Verstöße gegen das Waffengesetz schuldig. Lieferungen diverser Kriegswaffen an eine Adresse in Paris hingegen konnten dem Mann nicht nachgewiesen werden. Er hatte ein umfassendes Geständnis abgelegt - ebenso wie sein 28 Jahre alter Cousin, der wegen Beihilfe zu einer Bewährungsstrafe verurteilt wurde (Az. 18 KLs 242 Js 121202/15).
Terroranschläge
Beide Männer waren kurz nach den Terroranschlägen von Paris im November 2015 aufgeflogen. Bei Durchsuchungen der Wohnung des heute 25-Jährigen in Magstadt bei Sindelfingen wurden 16 Schusswaffen gefunden. Anfangs bestand der Verdacht, der Mann habe auch Sturmgewehre des Typs Kalaschnikow an eine Adresse in Paris verkauft. Es gebe aber keine Belege dafür, dass diese Waffen je in Paris ankamen oder gar bei den Terroranschlägen am 13. November 2015 mit 130 Toten verwendet wurden, hieß es später.
Auch ohne diesen Vorwurf attestierte Richterin Manuela Haußmann dem Duo „erhebliche kriminelle Energie“. Innerhalb kürzester Zeit hätten die Cousins vergleichsweise viele Waffen hergestellt und verkauft. Auch seien sie in ihrem illegalen Tun immer professioneller geworden, hätten auch wegen der unsicheren politischen Lage „vom Geschäft ihres Lebens“ mit Millionengewinnen geträumt.
Der 25-Jährige habe auch Dekowaffen umarbeiten und Schießkugelschreiber herstellen wollen. Mit einem solchen Kugelschreiber schoss er sich einmal selbst ins Bein.
Verurteilt wurde der 25-Jährige, weil er Schreckschusswaffen in scharfe Waffen umgebaut und diese im sogenannten Darknet - einem anonymen Bereich des Internets - verkauft hatte. Der gewerbsmäßige Waffenhandel sei offensichtlich, sagte Haußmann. Seine Werkstatt hatte er im Keller seiner Großmutter in Sindelfingen eingerichtet.
Islamisten-Szene
Zwölf Verkäufe von Waffen oder Waffenteilen im Jahr 2015 konnten ihm letztlich nachgewiesen werden. Die Waffen brachten ihm jeweils mehrere hundert Euro, in einem Fall sogar 1250 Euro. Der Großteil der Waffen konnte sichergestellt werden, es seien aber immer noch welche in Umlauf.
Laut Staatsanwaltschaft waren unter den Kunden ein mehrfach Vorbestrafter, ein 17-Jähriger sowie ein Mann mit Kontakten in die Islamisten-Szene. „Das Ganze war einen Ticken zu professionell“, begründete Haußmann, warum sie die Strafe nicht zur Bewährung aussetzte.
Beide Männer beteuerten, ihnen tue es leid. Der 28-Jährige sprach von „Blödsinn“, den sie gemacht hätten. „Die Zeit in Untersuchungshaft hat mir gezeigt, dass ich nie wieder ins Gefängnis möchte.“ Der 28-Jährige soll in erster Linie das Geld für den Erwerb von Maschinen und Material zur Verfügung gestellt haben. Auch wurden die Gewinne aus den Deals über seine Tankstelle gewaschen. Sein Zutun wertere die Kammer aber nur als Beihilfe, nicht als Mittäterschaft.