Nach dem Besuch des Wertheimer Altstadtfestes im Juli 2013 warteten drei junge Männer in der Bahnhofstraße, Nähe Kaufland, auf ihren Bekannten. Ein etwa gleichaltriger, unscheinbarer Mann mit Brille sprach sie zunächst harmlos an. Plötzlich und ohne Anlass schlug er zweien mit der Faust ins Gesicht und trat einen von ihnen noch mit dem Fuß gegen Kopf und Oberkörper. Der dritte Mann kam ungeschoren davon.
Wegen Körperverletzung in zwei Fällen verurteilte das Amtsgericht Wertheim jetzt den 24-jährigen Zeitarbeiter aus Marktheidenfeld zu einer Strafe von sieben Monaten. Diese wurde gegen Zahlung von1800 Euro Buße zur Bewährung ausgesetzt.
Späte Entschuldigung
Die drei Männer hatten auf dem Bordstein gesessen. Während des Gesprächs mit dem Unbekannten näherte sich der Wagen mit dem Bekannten. Dieser sah aus dem Auto, wie seine Freunde geschlagen und getreten wurden, weil die drei unter einer Laterne saßen. Der Täter entkam danach, wurde aber später an Hand eines Fotos identifiziert. Die überwiegenden Verletzungen waren im Kopfbereich, und es fehlte ein Stück Schneidezahn. Die Schmerzen dauerten einige Tage.
Einer der Geschädigten war beim Vorfall stark alkoholisiert. Jetzt in der Verhandlung erinnerte er sich dunkel an den Angriff. Bewusst war ihm aber, dass der Fahrer bestimmt hatte, sie ins Krankenhaus zu bringen. Auch an die dortige Befragung durch die Polizei konnte er sich erinnern.
Der Angeklagte zeigte sich zwar geständig, aber erst auf Anregung des Gerichts entschuldigte er sich bei den Geschädigten. Einen Grund für die Tat nannte er nicht, ihm fehle durch den konsumierten Alkohol die Erinnerung. Aber im August habe er die Führerscheinprüfung bestanden und trinke seitdem keinen Alkohol.
Weiterer Angriff
Die Staatsanwaltschaft ging im zweiten Fall wegen der Tritte von gefährlicher Körperverletzung aus und beantragte eine Bewährungsstrafe von zehn Monaten und die Ableistung von 100 Sozialstunden. Der Verteidiger sah in den Tritten keine das Leben gefährdende Behandlung und somit zwei einfache Körperverletzungen. 60 mal 40 Euro Strafe bezeichnete er als ausreichend. Schmerzensgeldansprüche seien bisher nicht gestellt worden, würden aber bei Angemessenheit erfüllt. Das Gericht sah beim Angeklagten wegen der Alkoholisierung eine erhebliche verminderte Steuerungsfähigkeit, doch das führe nicht zu einer Strafmilderung. Als weitere Bewährungsauflage muss der Beschuldigte drei Gespräche bei der Alkohol-Suchtberatung wahrnehmen. Das könne keine Therapie ersetzen, wohl aber den Weg zur Hilfe weisen. Auch kam zur Sprache, dass der Angeklagte drei Wochen vor dem Wertheimer Vorfall am Marktheidenfelder Busbahnhof eine Gruppe von sechs Personen mit Faustschlägen malträtiert hatte.