Das baden-württembergische Gesundheitsministerium hat am 14. Dezember die Corona-Verordnung aktualisiert, heißt es einer Pressemeldung des Ministeriums. Damit ändern sich ab 15. Dezember die Quarantäne-Regeln. Für positiv getestete Personen wird die Absonderungsdauer einheitlich auf 10 Tage festgelegt. Als Startdatum der Berechnung wird nun einheitlich das Datum des Erstnachweises verwendet. Der meist zeitlich davorliegende Symptombeginn entfällt als Startzeitpunkt, da in den Wintermonaten gehäuft Symptome auch aufgrund anderer Atemwegserkrankungen auftreten können.
Außerdem müssen Kontaktpersonen laut Mitteilung von nun an einheitlich 14 Tage in Absonderung. Freitesten können sich Personen, die sich in Absonderung befinden, künftig erst ab dem siebten Tag. Allerdings reicht dafür dann ein Schnelltest aus. Positiv getestete Personen können sich weiterhin nur freitesten, wenn sie geimpft sind. Die Virusvariante Omikron führt dazu, dass Freitestmöglichkeiten nicht wahrgenommen werden können, wenn jemand mit Omikron infiziert ist. Die Absonderungsdauer kann in diesen Fällen nicht verkürzt werden.
Keine Änderungen ergeben sich für die Schulen und Kitas. Denn schon heute ist es so, dass die Fünf-Tages-Testung an Schulen oder die Wiedereintritts-Testung bei den Kitas nicht möglich ist, wenn beim Primärfall von einer besorgniserregenden Virusvariante auszugehen ist. Tritt also Omikron in Schulen oder Kitas auf, gelten für Schülerinnen und Schüler und Kita-Kinder die regulären Absonderungs-Regeln für Kontaktpersonen, schließt die Mitteilung ab.