In der jüngsten Gemeinderatssitzung in Grünsfeld wurden neue Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer verabschiedet, die ab 1. Januar 2025 gelten. Anlass war die bundesweite Grundsteuerreform, die aufgrund eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts notwendig geworden ist.
Das Gericht hatte die bisherigen Bewertungsgrundlagen für verfassungswidrig erklärt und eine Anpassung bis Ende 2024 gefordert. Baden-Württemberg entschied sich für ein eigenes Modell, das sogenannte Bodenwertmodell. Es basiert auf den Bodenrichtwerten der Grundstücke, die ab Januar 2022 gelten, und berücksichtigt die Größe der Fläche, nicht aber den Wert der darauf stehenden Gebäude. Anders ist dies bei land- und forstwirtschaftlich genutztem Grund, für den das Bundesmodell übernommen wurde.
Gewerbesteuersatz bliebt unverändert bei 360 Prozent
Die Stadt Grünsfeld hat sich das Ziel gesetzt, mit den neuen Hebesätzen eine sogenannte Aufkommensneutralität zu gewährleisten, sodass das Steueraufkommen für die Grundsteuer im Vergleich zu 2024 nicht steigt, sagte Bürgermeister Joachim Markert in der Sitzung. Für die Grundsteuer A wurde der Hebesatz daher auf 530 Prozent festgelegt, für die Grundsteuer B auf 690 Prozent, während der Gewerbesteuersatz unverändert bei 360 Prozent bleibt.
Der neue Hebesatz für die Grundsteuer B liegt dabei innerhalb der vom Transparenzregister des Finanzministeriums veröffentlichten Empfehlung, die für Grünsfeld eine Bandbreite zwischen 655 und 723 Prozent vorsieht, erläuterte Kämmerer Christoph Kraft.
Durch die Reform ist jedoch mit Belastungsverschiebungen zu rechnen, die zu teils spürbaren Veränderungen der Steuerlast bei einzelnen Grundstücken führen werden, gab er zu bedenken. So werden Grundstücke in teureren Lagen, besonders unbebaute, künftig stärker belastet, während das Niveau der Bebauung keine Rolle mehr spielt.
So kann etwa ein hochwertiger Neubau steuerlich ebenso bewertet werden wie ein einfaches, älteres Gebäude auf einem vergleichbaren Grundstück. Auch wird es im Vergleich zur bisherigen Grundsteuerberechnung zu Differenzen zwischen verschiedenen Grundstücksarten und -größen kommen.
Eine Einführung der sogenannten Grundsteuer C, mit der baureife, aber unbebaute Grundstücke noch höher besteuert werden könnten, wurde von der Stadt vorerst abgelehnt. Die Verwaltung sieht durch die neue Reform bereits eine deutliche Steuererhöhung für solche Grundstücke, sodass ein zusätzlicher Anreiz zur Mobilisierung von Bauland nicht erforderlich ist.
Rathaus in Grünsfeld wird in den kommenden Jahren umfassend saniert
Am Ende der Sitzung beschloss der Gemeinderat die neue Hebesatzsatzung mit den genannten Sätzen, die zum 1. Januar 2025 in Kraft treten wird. Damit stellt Grünsfeld sicher, dass die neuen gesetzlichen Vorgaben zur Grundsteuer umgesetzt werden und die Steuerbelastung für die Bürgerinnen und Bürger unter Berücksichtigung der Aufkommensneutralität erfolgt.
Das Rathaus in Grünsfeld wird in den kommenden Jahren umfassend saniert, wobei der Fokus auf Arbeiten im Inneren liegt. Ziel ist es, das historische Gebäude zukunftssicher zu gestalten. Geprüft wird im Zuge der Sanierung auch eine barrierefreie Erschließung, um das Rathaus für alle Bürgerinnen und Bürger besser zugänglich zu machen. Mit den Planungen wurde das Architekturbüro Lurz, von Brunn aus Wittighausen beauftragt. Die Grobkostenschätzung der Kosten liegt bei netto rund 651.000 Euro.
Dasselbe Büro erhielt den Auftrag für die Planung für die Umgestaltung des ehemaligen Geschäftshauses in der Haupstraße 11 (ehemals Beerenbauer) zu Wohnräumen im Erdgeschoss. Hier rechnet man mit groben Kosten von 226.000 Euro.
Einstimmig abgelehnt hat der Gemeinderat den nachträglichen Bauantrag für eine schon errichtete Stützmauer, die weit über das vorgegebene Maß hinausgeht. Man wollte damit ein Zeichen setzen, dass solche Arbeiten im Vorfeld genehmigt werden müssen.