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Großrinderfeld
Gemeinderat: Wie Flüchtlinge in Großrinderfeld untergebracht werden sollen
Nachdem sich ein Investor für eine größere Fläche im Gewerbegebiet 'Geißgraben III' interessiert, muss der Bebauungsplan geändert werden.
Foto: Matthias Ernst | Nachdem sich ein Investor für eine größere Fläche im Gewerbegebiet "Geißgraben III" interessiert, muss der Bebauungsplan geändert werden.
Matthias Ernst
 |  aktualisiert: 17.10.2024 13:42 Uhr

Die Gemeinde Großrinderfeld steht vor der Herausforderung, ihrer Pflicht zur Unterbringung von jährlich 20 Geflüchteten in der Anschlussunterbringung nachzukommen. Aufgrund fehlender Unterkünfte wurde der Fokus nun auf den Bau neuer Unterkünfte gelegt. Hierzu lagen dem Gemeinderat bei seiner jüngsten Sitzung im Rathaus in Großrinderfeld konkrete Angebote für die Planung von Container-Flüchtlingsunterkünften im Gewerbegebiet Großrinderfeld und im Gewerbegebiet Gerchsheim vor.

Für das Gewerbegebiet Großrinderfeld wurde ein Angebot des Architekturbüros Bauwerk4 aus Bad Mergentheim eingeholt. Dieses beläuft sich auf rund 22.400 Euro brutto und umfasst die Leistungsphasen 1 bis 4 nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI), Honorarzone III, unterster Satz. Damit sind die Grundlagenermittlung, Vorplanung, Entwurfsplanung und Genehmigungsplanung abgedeckt, informierte Bürgermeister Johannes Leibold.

Bezüglich des Gewerbegebietes Gerchsheim wurde das Architekturbüro Daniel Kordmann aus Würzburg beauftragt. Das Angebot beläuft sich hier auf rund 62.900 Euro brutto und umfasst die Leistungsphasen 1 bis 8, ebenfalls in der Honorarzone III, unterster Satz. Hier wird die komplette Planung von der Grundlagenermittlung bis zur Objektüberwachung übernommen.

Keine Nutzung von Turnhallen oder öffentlicher Säle

Trotz der gesetzlichen Unterbringungsverpflichtung seitens der Gemeinde gibt es für die Geflüchteten derzeit – trotz intensiver Suche – keine ausreichenden Unterbringungsmöglichkeiten. Eine dezentrale Unterbringung in allen vier Ortsteilen der Gemeinde wird vom Gemeinderat als sinnvoll erachtet, um eine gerechte Verteilung zu gewährleisten und die soziale Integration zu fördern. "Ich bin gegen eine zu starke Zentralisierung", sagte stellvertretend Sven Schultheiß. Ralf Schieß ergänzte: "Wir haben leider keine andere Möglichkeit".

Während die Planungen vorangetrieben werden, sind die Gemeindevertreter sich der finanziellen Belastung durch diese außerplanmäßigen Ausgaben bewusst, die den Haushalt zusätzlich beanspruchen wird, das wurde in der Sitzung klar herausgestellt. Allerdings wurde von Bürgermeister Johannes Leibold positiv hervorgehoben, dass für die Unterbringung keine Turnhallen oder öffentliche Säle geschlossen werden müssen, was in vielen anderen Gemeinden oft zu Problemen geführt und das gesellschaftliche Leben eingeschränkt habe.

Die Entwicklung der Projekte hängt allerdings stark von der weiteren politischen Lage auf Landes- und Bundesebene ab. Der Gemeinderat werde weiterhin die Möglichkeiten einer dezentralen Unterbringung prüfen, weshalb derzeit noch nicht genau gesagt werden kann, wie viele Plätze letztlich als Containerstandort gebaut werden. Das soll erst zu einem späteren Zeitpunkt entschieden werden.

Diskussionen um Mehrfamilienhaus mit sechs Wohneinheiten

Das Baugesuch zur Nutzungsänderung und zum Einbau mehrerer Wohneinheiten im Ortsteil Großrinderfeld sorgt weiterhin für Diskussionen. Bereits in der Gemeinderatssitzung am 2. Juli war das Baugesuch Thema. Nach einer Anhörung des Ortschaftsrats lehnte der Gemeinderat das gemeindliche Einvernehmen nun ab. Die Entscheidung wurde damit begründet, dass ein Mehrfamilienhaus mit sechs Wohneinheiten nicht in das bestehende Umfeld passe und sich somit nicht in die bauliche Struktur der Umgebung einfüge.

Am 2. September erhielt die Gemeinde Großrinderfeld ein Schreiben des Kreisbauamts, in dem mitgeteilt wurde, dass nach Prüfung der Rechtslage das gemeindliche Einvernehmen erteilt werden muss, so Bürgermeister Leibold. Der Gemeinderat hatte nun die Möglichkeit, seine Ablehnung vom Juli 2024 zurückzunehmen, was jedoch nicht geschah. Das Gremium bleibt damit bei seiner ablehnenden Haltung. Notfalls könnten wir klagen, wenn das Landratsamt als entscheidende Baubehörde unsere Ablehnung ersetzt, sagte der Bürgermeister.

 
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