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Großrinderfeld
Gemeinderat Großrinderfeld stellt Weichen für finanzielle Stabilität
Unbebaute Grundstücke in Wohngebieten werden durch die Grundsteuerreform in Zukunft höher mit Abgaben belegt.
Foto: Matthias Ernst | Unbebaute Grundstücke in Wohngebieten werden durch die Grundsteuerreform in Zukunft höher mit Abgaben belegt.
Matthias Ernst
 |  aktualisiert: 21.11.2024 10:44 Uhr

Im Dorfgemeinschaftshaus Schönfeld kam der Gemeinderat Großrinderfeld zu einer öffentlichen Sitzung zusammen, bei der zentrale Themen zur finanziellen und rechtlichen Neuausrichtung auf der Tagesordnung standen. Zwei entscheidende Beschlüsse prägten die Sitzung: die Verabschiedung einer neuen Hebesatzsatzung für die Grundsteuer und die Bewilligung einer weiteren Kreditaufnahme. Die Sitzung wurde von der stellvertretenden Bürgermeisterin Christina Häusler geleitet, die den verhinderten Bürgermeister Johannes Leibold vertrat.

Ein wesentlicher Punkt der Sitzung war der Erlass einer neuen Hebesatzsatzung, die mit dem Jahreswechsel 2025 in Kraft treten wird. Diese Maßnahme wurde notwendig, weil das Bundesverfassungsgericht im Jahr 2018 die bisherigen Bewertungsregeln für die Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt hatte. Die damalige Kritik des Gerichts richtete sich vor allem gegen die gravierenden Ungleichbehandlungen durch die jahrzehntelange Nutzung veralteter Bewertungsgrundlagen.

Mit der bundesweiten Grundsteuerreform, die 2019 verabschiedet wurde, haben die Länder die Möglichkeit erhalten, eigene Modelle zu entwickeln. Baden-Württemberg entschied sich für das sogenannte modifizierte Bodenwertmodell. Dabei wird der Wert eines Grundstücks allein aus seiner Fläche und dem aktuellen Bodenrichtwert berechnet, ohne die vorhandene Bebauung zu berücksichtigen. Dieses Modell soll eine transparentere und gerechtere Besteuerung gewährleisten.

Gerechtere Verteilung der Steuerlast

Im Zuge der Reform ist es notwendig, die Hebesätze an die neuen Bewertungsgrundlagen anzupassen. Der Gemeinderat Großrinderfeld legte die Hebesätze für die Grundsteuer A auf 380 von Hundert (Land- und Forstwirtschaft), die Grundsteuer B (Grundstücke) auf 440 von Hundert und die Gewerbesteuer auf 360 von Hundert fest. Diese neuen Sätze bilden die Grundlage für die Steuerbescheide des kommenden Jahres, die rechtzeitig vor der ersten Zahlungsfälligkeit im Februar 2025 versendet werden sollen. Bürgermeister Johannes Leibold erklärte, dass die Reform nicht nur rechtliche Vorgaben erfülle, sondern auch eine gerechtere Verteilung der Steuerlast unter den Steuerpflichtigen ermögliche.

Ein weiteres zentrales Thema der Sitzung war die finanzielle Lage der Gemeinde, die eine dritte Kreditaufnahme im laufenden Jahr erforderlich macht. Bereits im Rahmen der Haushaltssatzung 2024 war eine Gesamtkreditaufnahme von 3,75 Millionen Euro vorgesehen, von denen bislang 3 Millionen Euro realisiert wurden. Um die verbleibenden finanziellen Lücken zu schließen und wichtige Projekte fortsetzen zu können, entschied der Gemeinderat über eine zusätzliche Aufnahme von 750.000 Euro.

Die Konditionen für den Kredit sehen eine Laufzeit von zehn Jahren mit festgelegter Zinsbindung sowie eine Rückzahlung in vierteljährlichen Annuitäten vor. Mehrere Angebote von Banken wurden eingeholt und die Entscheidung fiel auf ein besonders vorteilhaftes Angebot bei der Sparkasse Tauberfranken, das den finanziellen Spielraum der Gemeinde maximieren soll. Bürgermeister Leibold betonte die Dringlichkeit der Maßnahme, um die Handlungsfähigkeit der Gemeinde in den kommenden Monaten zu gewährleisten.

Mit der neuen Hebesatzsatzung schafft der Gemeinderat die Grundlage für eine gesetzeskonforme und gerechte Besteuerung ab dem Jahr 2025. Gleichzeitig sorgt die zusätzliche Kreditaufnahme dafür, dass die Gemeinde ihre geplanten Vorhaben weiterführen kann, ohne in finanzielle Engpässe zu geraten. Die Entscheidungen verdeutlichen den Spagat zwischen rechtlicher Anpassung und finanzieller Stabilität, dem sich die Gemeinde derzeit stellen muss, führte Tina Häusler aus.

 
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