Zum 1. Januar 2020 wird der öffentliche Forstsektor in Baden-Württemberg neu geregelt. Ziel ist die vollkommene organisatorische Trennung der Bewirtschaftung des Staatswalds auf der einen Seite und der Betreuung des Körperschafts- und Privatwalds im Kooperationsmodell durch die Untere Forstbehörde beim Landratsamt auf der anderen Seite. Dem Modell, das mittlerweile ausgearbeitet wurde, musste der Gemeinderat zustimmen.
Dabei sind für den Kommunalwald folgende Aspekte relevant, führte Bürgermeister Marcus Wessels aus. Die forsttechnische Betriebsleitung obliegt der Unteren Forstbehörde beim Landratsamt; die Kosten werden vom Land getragen. Die Betriebsleitung umfasst Planung, Vorbereitung, Organisation, Leitung und Überwachung sämtlicher Forstbetriebsarbeiten. Der forstliche Revierdienst kann, wie bisher, als "Dienstleistung von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse" ausschreibungsfrei der Unteren Forstbehörde übertragen werden.
Die Entgelte für die forstliche Betreuung sind auf der Grundlage kreisindividuell berechneter Gestehungskosten nach vorgegebenen landesweiten Richtwerten zu erheben, so Wessels. Das Land weist dem Landkreis Mittel zum "Gemeinwohlausgleich" für die Leistungen der Kommunalwälder zu, die bei der Berechnung der Gestehungskosten berücksichtigt werden, dies sei die gute Nachricht. Die Vermarktung des Holzes kann von der Unteren Forstbehörde aus kartellrechtlichen Gründen nicht mehr wahrgenommen werden. Die Holzvermarktung kann aber an die kommunale Holzverkaufsstelle beim Landratsamt zu Gestehungskosten übertragen werden.
Betreuung des Gemeinde- und Privatwalds als räumlicher Verbund
Das Entgelt für die forstliche Betreuung des Gemeindewalds im Landkreis wird vom Landratsamt Main-Tauber-Kreis mit folgenden Parametern festgesetzt: Berechnungsgrundlage ist die gesamte forstliche Betriebsfläche in Hektar, der Entgeltsatz beträgt 45 Euro je Hektar netto und ist umsatzsteuerpflichtig. Er soll alle zwei Jahre überprüft und nachkalkuliert werden.
Es sei vorgesehen, den Gemeinde- und Privatwald auf einer Gemarkung als räumlichen Verbund zu betreuen. Dies führe zu Synergieeffekten für die Kommunalwälder, erhöhe die Zufriedenheit der Kleinprivatwaldbesitzer, befördere die Mobilisierung des nachwachsenden Rohstoffs Holz und gewährleiste so die Erfüllung der Forstschutzaufgaben der Forstverwaltung.
Der forstliche Revierdienst enthalte sachkundiges, regelmäßiges Beobachten des Waldzustands und der Waldentwicklung sowie die Umsetzung geeigneter Pflegemaßnahmen, die Mitwirkung bei der Jahresplanung auf Basis der Forsteinrichtungsdaten und der Vorgaben der forsttechnischen Betriebsleitung in Abstimmung mit dem Waldeigentümer: Erstellung von Naturalplan, Sortenplan, Arbeitsplan, Finanzplan und Investitionsplan, sowie die Planung, Organisation, Anleitung und Überwachung sämtlicher Betriebsarbeiten. Außerdem inbegriffen sind die Holzernte, Neuanlage und Pflege der Forstkulturen, Jungbestandspflege, Wertästung, Waldschutzmaßnahmen, Wegeunterhaltung, Gewinnung von Saat- und Pflanzgut, Maßnahmen zur Erholungsnutzung und Naturschutzmaßnahmen.
Landratsamt vermarktet weiterhin Holz über die Holzverkaufsstelle
Weiterhin sind Bestandteil des Vertrages die Datenerfassung und -bearbeitung auf Basis der gültigen FOKUS-Fachverfahren, die Erstellung von Abrechnungsgrundlagen für Unternehmerleistungen und für die betrieblichen Arbeitskräfte, die Führung der im Forstrevier eingesetzten betrieblichen Arbeitskräfte und Unternehmer sowie die Mitwirkung bei der lang- und mittelfristigen Planung, zum Beispiel Forsteinrichtung, Standortskartierung, Flora-Fauna-Habitat-Managementpläne.
Der Landkreis bietet weiterhin die Holzvermarktung über die Holzverkaufsstelle beim Landratsamt an. Das Forstamt empfiehlt die Beauftragung der Holzverkaufsstelle. Der Kostenbeitrag für die Vermarktung leitet sich aus den Gestehungskosten ab. Das Entgelt durch die Holzverkaufsstelle beim Landratsamt wird vorläufig drei Euro pro Festmeter vermarktetes Holz netto betragen und ist umsatzsteuerpflichtig.
In der Diskussion bemängelte Michael Schinnagel, dass kein Vertreter des Forstamtes anwesend war und weitere Informationen geben konnte. Dennoch sprach sich der Gemeinderat bei einer Enthaltung für den Abschluss der Verträge aus, da diese Arbeiten nicht durch eigenes Personal erbracht werden können.
Außerdem genehmigte der Gemeinderat die Jahresrechnung 2018 und den Haushaltsplan 2019 für den Zweckverband Wasserversorgung Grünbachgruppe. Die Delegierten waren aufgefordert worden, in der Verbandssitzung für die Annahme der beiden Punkte zu stimmen. Außerdem unterrichtete der Bürgermeister, dass das Landratsamt die Haushaltssatzung der Gemeinde Wittighausen genehmigt hat.