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Tauberbischofsheim
Geflügelpest bei Hausgeflügel
Bearbeitet von Michaela Stumpf
 |  aktualisiert: 04.03.2021 02:14 Uhr

Im Landkreis Würzburg wurde am Donnerstag, 25. Februar, ein Verdacht auf Geflügelpest amtlich bestätigt. Es handelt sich um die hochinfektiöse Variante H5N8 des Geflügelpestvirus, das beim Geflügel tödliche verlaufende Infektionen verursachen kann. Eine Ansteckungsgefahr für Menschen ist derzeit unwahrscheinlich. Um den Ausbruchsbetrieb in Bayern wurde nun ein Sperrbezirk mit einem Radius von drei Kilometern und ein Beobachtungsgebiet mit einem Radius von zehn Kilometern eingerichtet, um einer weiteren Verbreitung vorzubeugen und die Hausgeflügelbestände damit zu schützen. Von dem Sperrbezirk und dem Beobachtungsgebiet ist teilweise auch der südliche Main-Tauber-Kreis betroffen, wie das Landratsamt mitteilt.

Zu den notwendigen Maßnahmen in den beiden Restriktionsgebieten wurde eine Allgemeinverfügung durch das Landratsamt Main-Tauber-Kreis erlassen. Hier sind auch die Außengrenzen der jeweiligen Gebiete beschrieben. Unabhängig von der Einrichtung eines Sperrbezirks und eines Beobachtungsgebiets wurde für das Gebiet des Main-Tauber-Kreises eine kreisweite Aufstallung (Stallpflicht) ebenfalls mittels Allgemeinverfügung erlassen. 

Die beiden Allgemeinverfügungen mitsamt ihren Maßnahmen sowie einer Karte der Restriktionsgebiete kann auf der Internetseite https://www.main-tauber-kreis.de/Landratsamt/Aktuelles/Oeffentliche-Bekanntmachungen/ eingesehen werden. Die Verfügungen sind in Kraft getreten.

Die wichtigste Regelung im Sperr- und Beobachtungsgebiet ist die Pflicht, Hausgeflügel und andere in Menschenobhut gehaltene Vögel in geschlossenen Ställen zu halten. Ställe dürfen nur von den Betreuungspersonen, Tierärzten oder von amtlichem Personal betreten werden. Geflügelmärkte und Ausstellungen sind verboten. Hunde und Katzen dürfen nicht frei umherlaufen, damit sie das Virus nicht verbreiten können. Geflügel, das im Sperrgebiet gehalten wird und deren Fleisch und Fleischprodukte dürfen nicht aus dem Sperrgebiet herausgebracht werden. Darüber hinaus müssen Geflügelhalter den Standort ihres Betriebes und die Anzahl ihrer Tiere beim Veterinäramt des Landratsamtes Main-Tauber-Kreis unverzüglich anzeigen.

Das Veterinäramt des Landratsamtes Main-Tauber-Kreis steht Geflügelhaltern bei spezifischen Fragen, auch in Sachen Biosicherheit, unter E-Mail an veterinaeramt@main-tauber-kreis.de oder unter Tel: (07931)48276253 zur Verfügung. Ausführliche Informationen gibt es im Internet unter www.main-tauber-kreis.de/veterinaeramt

 
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