Wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und unerlaubten Entfernens vom Unfallort verurteilte das Amtsgericht Wertheim einen Bäcker aus Bad Mergentheim zu einer Freiheitsstrafe von vier Monaten. Die Richterin fand keine Gründe für eine Aussetzung zur Bewährung, die Sperrfrist für die Fahrerlaubnis beträgt sechs Monate.
Der 32-jährige Familienvater steuerte im Juli 2020 auf der Autobahn bei Wertheim einen 3er-BMW Richtung Frankfurt, als von diesem unter dem Heck Teile abbrachen und einen nachfolgenden Pkw beschädigten. Reparaturkosten für den Geschädigten: 3320 Euro. Beide Autofahrer stoppten auf dem Standstreifen.
Der Geschädigte wollte vom BMW-Fahrer die Papiere sehen, doch dieser setzte sich wieder ins Auto und diskutierte mit einer Frau auf dem Beifahrersitz. Derweil fotografierte der Ingenieur aus Lauf den BMW, als plötzlich der Motor anging und der BMW wegfuhr. Der Geschädigte rief daraufhin die Polizei.
Später identifizierte der Ingenieur bei der Vorlage von Lichtbildern verschiedener Männer durch die Polizei den BMW-Fahrer und die Staatsanwaltschaft Mosbach erhob Anklage.
Auch in der Verhandlung erkannte der Geschädigte den Beschuldigten wieder. Dieser entgegnete, er sei zum Unfallzeitpunkt im Betrieb seines Arbeitgebers in Schrozberg gewesen und legte eine entsprechende Bescheinigung vor. Deren Ausstellung basierte jedoch auf einer "Nacherhebung", gepaart mit einer Portion "Vertrauen". Persönlich gesehen hatte die Vorgesetzte den Angeklagten am Tattag nicht, wie sie als Zeugin erklärte.
Die Ehefrau des Beschuldigten, damals auf dem Beifahrersitz, meinte nun, gefahren sei damals der Cousin ihres Mannes. Weil ihr Kind unruhig war, habe man angehalten, und plötzlich sei ein Mann gekommen und habe einen Schaden geltend gemacht. Der Cousin, damals mit einem Visum in Spanien und von dort in Deutschland, sei jetzt wieder in Algerien.
Der Angeklagte ist mehrfach wegen Diebstählen, darunter ein schwerer räuberischer, vorbestraft und war bereits zweimal im Gefängnis gesessen. Die letzte Strafe im April 2020 wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und Urkundenfälschung war zur Bewährung ausgesetzt.