Erster Landesbeamter Florian Busch hat im Landratsamt Main-Tauber-Kreis in Tauberbischofsheim fünf bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegern ihre Bestellungsurkunden übergeben. Heißt es in einer Pressemitteilung. Deren bisherige Bestellungen sind bis zum 31. Dezember befristet und wurden nunmehr für weitere sieben Jahre verlängert. Alle fünf Kehrbezirke waren öffentlich ausgeschrieben. Die Federführung bei den Ausschreibungsverfahren hatte das Regierungspräsidium Stuttgart.
Der Kreisobmann der Schornsteinfeger, Lars Ederer, übergab dem Ersten Landesbeamten einen Glücksbringer in Form eines kleinen goldfarbenen Schornsteinfegers. Das Berufsbild des Schornsteinfegers hat sich in den vergangenen Jahren stark verändert. Schornsteinfegerinnen und Schornsteinfeger sind oft die ersten Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner beim Thema Wärmedämmung und Energieeinsparung am Gebäude. "Kein Beruf ist näher dran am Thema Energiesparen. Aus diesem Grunde wechseln auch viele Schornsteinfegerkolleginnen und -kollegen in die Sparte Energieberatung", wird Bezirksschornsteinfeger Lars Ederer in der Meldung zitiert.
Allen fünf bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegern wurde nach der Ausschreibung wieder ihr bisheriger Kehrbezirk zugewiesen. Dies betrifft Walter Adam von Dewitz (Kehrbezirk Main-Tauber-Kreis Nr. 2, Teile von Lauda-Königshofen und Tauberbischofsheim), Ulrich Gabel (Kehrbezirk Main-Tauber-Kreis Nr. 4, Teile von Bad Mergentheim), Lars Ederer (Kehrbezirk Main-Tauber-Kreis Nr. 6, Külsheim, Teile von Wertheim, Tauberbischofsheim und Werbach), Heinz Krauter (Kehrbezirk Main-Tauber-Kreis Nr. 7, Freudenberg und Teile von Wertheim), Ralf Köhler (Kehrbezirk Main-Tauber-Kreis Nr. 13, Teile von Bad Mergentheim Weikersheim und Igersheim).
Arbeit unter Hygieneregeln
"In Zeiten der Corona-Pandemie sind die gesetzlich begründeten Eigentümerpflichten zu Schornsteinfegertätigkeiten nicht aufgehoben", sagt der für das Schornsteinfegerwesen zuständige Sachbearbeiter des Kreisbauamtes Harald Englert. Hier käme es immer wieder zu Rückfragen aus der Bevölkerung. Die Sicherstellung der Betriebs- und Brandsicherheit von Feuerungsanlagen müsse aber auch in der Pandemie weiterhin gewährleistet sein. "Die aktuelle Lage erfordert praxisbezogene Lösungsansätze", wird er weiter zitiert. Grundsätzlich müssten alle Arbeiten ausgeführt werden, die unter Berücksichtigung der bekannten Verhaltens- und Hygieneregeln erledigt werden könnten. Schornsteinfegertätigkeiten dürften nicht auf lange Sicht aufgeschoben werden, da sie wesentlich zur Gefahrenabwehr beitrugen.
Weiter formuliert Ederer in der Mitteilung: "Die bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger und die Schornsteinfegerbetriebe setzen alles daran, gute Lösungen für alle Beteiligten zu finden, damit die Betriebs- und Brandsicherheit der Feuerungsanlagen gewährleistet sind."