Der regionale Arbeitskreis Main-Tauber-Kreis des Europäischen Sozialfonds (ESF) hat die regionale Arbeitsmarktstrategie für die Umsetzung des ESF Plus im Main-Tauber-Kreis für das Förderjahr 2025 erarbeitet. Die Mitglieder haben sich kürzlich in ihrer Sitzung auf das Ziel „Vermeidung von Schulabbruch und Verbesserung der Ausbildungsfähigkeit“ verständigt. Diese und folgende Informationen sind einer Pressemitteilung des Landratsamtes Main-Tauber-Kreis entnommen.
Die Förderung konzentriert sich dabei auf Projekte für Schülerinnen und Schüler ab Sekundarstufe 1, die von Schulversagen und Schulabbruch bedroht sind und bei denen mangelnde Ausbildungsreife erkennbar ist. In weiteren Angeboten sollen marginalisierte junge Menschen bzw. Schulabbrecherinnen und Schulabbrecher gefördert werden, die von Regelsystemen der Schule, der Jugendberufshilfe und der Arbeitsförderung nicht oder nicht mehr erreicht werden.
Kommunen, Organisationen und Vereine können bis Freitag, 31. Mai, Förderanträge für das Jahr 2025 einreichen. Bewilligt werden können ausschließlich ESF-Projekte, deren öffentliche Unterstützung oberhalb der Schwelle von 30.000 Euro liegt und die die Mindest-Teilnehmendenzahl nicht unterschreiten. Sie liegt grundsätzlich bei zehn Personen.
Privatpersonen können keinen Förderantrag stellen
Privatpersonen können keinen Förderantrag stellen. Sie profitieren über ihre Teilnahme an ESF Plus-geförderten Projekten und Förderprogrammen. Die Mittelausstattung in der neuen Förderperiode für den Main-Tauber-Kreis beträgt jährlich 165.000 Euro. Die Kofinanzierung der Projekte muss durch die Antragsteller sichergestellt werden. Der ESF-Förderanteil an der öffentlichen Finanzierung soll zwischen 30 und 40 Prozent liegen.
Als grundlegende Voraussetzungen für eine Förderung im ESF Plus müssen die Querschnittsziele „Gleichstellung der Geschlechter“, „Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung“, „Nachhaltigkeit im Sinne des Schutzes der Umwelt und der Verbesserung ihrer Qualität“, „Transnationale Kooperation“ sowie „Charta der Grundrechte“ beachtet werden. Die verbindliche Arbeitsmarktstrategie für das Jahr 2025 des Main-Tauber-Kreises kann unter www.main-tauber-kreis.de/esf-foerderung abgerufen werden. Dort ist auch der Aufruf zur Einreichung von Projektanträgen für das Jahr 2025 mit weiteren Hinweisen hinterlegt.
Auskünfte an Projektträger im Main-Tauber-Kreis erteilt Elisabeth Krug, Dezernentin für Jugend, Soziales und Gesundheit im Landratsamt Main-Tauber-Kreis, Tel.: (09341) 82-5707, E-Mail: elisabeth.krug@main-tauber-kreis.de.
Die Anträge müssen direkt bei der L-Bank, Bereich Finanzhilfen, Schlossplatz 10, 76113 Karlsruhe, eingereicht werden. Dies muss mit dem elektronischen Antragsverfahren ELAN geschehen. Informationen hierzu sind im Internet unter www.esf-bw.de abrufbar.