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Lauda-Königshofen
Figuren oder Gestecke an den gemeinschaftlichen Urnenfeldern in Lauda-Königshofen werden zukünftig geräumt
Viele Grabbeigaben an den gemeinschaftlichen Urnengräbern der Stadt Lauda-Königshofen stehen jahrelang an derselben Stelle. Und auch der Blumenschmuck wird von den Angehörigen nicht entfernt. Das will die Stadt so nicht weiter hinnehmen.
Foto: Matthias Ernst, Stadtverwaltung Lauda-Königshofen | Viele Grabbeigaben an den gemeinschaftlichen Urnengräbern der Stadt Lauda-Königshofen stehen jahrelang an derselben Stelle. Und auch der Blumenschmuck wird von den Angehörigen nicht entfernt.
Bearbeitet von Nicole Schmidt
 |  aktualisiert: 09.02.2024 02:53 Uhr

Als die gemeinschaftlichen Urnengräber auf den Friedhöfen von Lauda-Königshofen eingerichtet wurden, wollte man den Angehörigen einen Bereich geben, um auch zukünftig ihren Verstorbenen zu gedenken. Dazu wurden an den Rändern Stelen aufgestellt, welche die Namen der Verstorbenen tragen, informiert die Stadtverwaltung in einer Pressemitteilung, der nachfolgende Informationen entnommen wurden.

Zudem wurde es seitens der Friedhofverwaltung gestattet, am Tag der Beerdigung Kränze und Grablichter am Grab selbst abzulegen, vorausgesetzt, dass sie nach einer gewissen Karenzzeit auch wieder von den Angehörigen entfernt werden. Die gleiche Regelung gilt für die Ablageplätze auf den Stelen.

Eigentumsrecht an den Grabbeigaben erlischt

Dieses Abräumgebot wurde in den letzten Jahren aber immer weniger umgesetzt, sei es aus Vergesslichkeit oder einfach Bequemlichkeit. Der Anblick der teils schon lange auf den Stelen und danebenstehenden Blumenschalen oder individuellen Täfelchen und Figuren ist teilweise erbärmlich und einem Friedhof nicht würdig, heißt es im Schreiben weiter.

Aus diesem Grund hat die Friedhofsverwaltung der Stadt Lauda-Königshofen nun entschieden, zukünftig alle Grabbeigaben auf den Gemeinschaftsurnenfeldern jeweils in der ersten Woche eines Monats einzusammeln zu lassen und zu entsorgen. Wer also das Andenken an seinen verstorbenen Angehörigen behalten möchte, sollte vorher die Figur oder das Gesteck entfernen. Andernfalls wird es entsorgt und das Eigentumsrecht erlischt. Schadensersatz gegenüber der Stadt besteht dann nicht mehr. Der Beginn der neuen Regelung ist am 1. März dieses Jahres.

 
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