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TAUBERBISCHOFSHEIM
Fecht-Affäre: Staatsanwaltschaft stellt Vorermittlungen ein
Manfred Schweidler
 |  aktualisiert: 07.04.2020 11:16 Uhr

Wegen der Missbrauchsvorwürfe am Olympiastützpunkt Tauberbischofsheim wird die Staatsanwaltschaft Mosbach kein Ermittlungsverfahren gegen den freigestellten Fecht-Trainer eröffnen. „Nach eingehender Prüfung sehen wir keinen Anfangsverdacht für Straftaten des Mannes“, sagte ein Sprecher der Behörde der dpa. „Wenn sich nicht auf irgendeine Art und Weise andere Erkenntnisse ergeben, ist der Fall für uns erstmal erledigt.“ Damit gibt es auch keine Ermittlung wegen des Vorwurfs der Vertuschung des Falles gegen Matthias Behr, den Leiter des Olympiastützpunktes in Tauberbischofsheim.

Vorwürfe im „Spiegel“

Die Staatsanwälte hatten seit einigen Tagen ausgewertet, was im Arbeitsgerichtsprozess um den freigestellten Coach vorgetragen wurde. Daraus habe sich aber kein Verdacht ergeben. Vor dem Arbeitsgericht in Heilbronn klagt der Trainer gegen seine Kündigung. Das Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“ hatte berichtet, dass es im Fechtzentrum Tauberbischofsheim zwischen 2003 und 2016 zu mehreren Fällen von sexueller Belästigung gekommen sein soll.

Sportlerinnen warfen demnach dem Trainer sexualisierte Gewalt vor.

Behr wehrt sich

Gegenüber dieser Redaktion hatte Matthias Behr die Vorwürfe von sich gewiesen und als „Intrige mehrerer Personen“ bezeichnet. Sein Anwalt Hans-Jochen Schrepfer aus Würzburg sagte nun auf Anfrage: „Matthias Behr war für die Staatsanwaltschaft noch nicht einmal formal Beschuldigter in dem Fall.“

Task Force ermittelt weiter

Der FC Tauberbischofsheim setzt derweil eine unabhängige Taskforce unter der Leitung externer Rechtsanwälte zur Klärung der Vorwürfe ein. Eine Reihe von Beteiligten sei dort bereits zur Sache gehört worden, darunter auch der Trainer sowie Behr in stundenlangen Vernehmungen. Erste Ergebnisse dieser Untersuchungen werden noch im Mai erwartet.

 
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  • T. B.
    Auf die Ergebnisse der Task Force darf man gespannt sein. Tatsächlich, das verrät auch ein Blick in die Statistiken, kommt es immer wieder vor, dass Frauen Vergewaltigungen erfinden. In über 40 % aller Sorgerechtsstreitigkeiten wird der Vorwurf des sexuellen Missbrauchs erhoben. 95 % der in Sorge­rechts­streitig­keiten erhobenen Vorwürfe des sexuellen Missbrauchs erweisen sich als falsch. Andererseits wird einer Studie zufolge alle 68 Minuten in Deutschland eine Frau vergewaltigt. Der größte Teil dieser Straftaten kommt nicht zur Anzeige oder wird mangels Beweisen fallen gelassen. Die Entwicklung im Bereich der DNA-Analyse gibt Hoffnung, dass sowohl weniger Unschuldige im Gefängnis sitzen als auch Schuldige nicht verurteilt werden können.
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