Ein verheirateter Mann und "Waffensammler" aus Külsheim bewahrte knapp drei Jahre lang verschiedene Waffen und Patronen in seiner Wohnung auf, die meisten erlaubnisfrei, aber auch verbotene. Durch einen Familienstreit wurde die Polizei darauf aufmerksam.
Nun verhängte das Amtsgericht Wertheim wegen vorsätzlichem unerlaubtem Besitz einer halbautomatischen Pistole der MarkeCeska und zehn Patronen gegen den 43-jährigen Familienvater eine Strafe von sechs Monaten. Sie wurde unter zwei Auflagen zur Bewährung ausgesetzt, die verbotenen Gegenstände wurden eingezogen.
Ehefrau flüchtete mit Kindern zum Vermieter
Im September war die Ehefrau mit ihren Kindern wegen eines Streits mit ihrem Mann in die Wohnung des Vermieters geflüchtet und hatte die Polizei verständigt. Die Beamten trafen den Mann auf der Straße an mit einem Messer und einer Pistole. Wegen seines psychischen Zustandes wurde der Mann in eine Klinik in Bad Mergentheim eingeliefert. Mit einem richterlichen Beschluss durchsuchte die Polizei die Wohnung, und so wurde die Sammlerleidenschaft des Angeklagten für Waffen und Munition offenbar.
Der Mann leidet unter rezidivierender (wiederkehrender) Depression sowie unter Alkoholismus. Das letztere führte zu schweren Eheproblemen, so der rechtliche Betreuer. Nach einer Therapie sei es besser geworden und die Ehefrau unterstütze den Mann in seiner „kalten Abhängigkeit“. Gesprächstherapien nannte er nützlich, der Beschuldigte müsse aber „dran bleiben“.
Angeklagter will die Waffen gefunden haben
Der Angeklagte, Hartz-4-Empfänger, gab an, dass er Waffen und Munition bei Entrümpelungen bekommen oder gefunden habe. Inzwischen seien auch die legalen Waffen abgegeben.
Der Staatsanwalt beantragte eine Strafe von einem Jahr (Strafrahmen sechs Monate bis drei Jahre) gegen 400 Euro Buße zur Bewährung auszusetzen. Der Verteidiger sah keine hohe kriminelle Energie und nur einen „minder schweren Fall“. Eine Strafe von 50 Mal zehn Euro reiche.
Die Richterin siedelte den Fall am unteren Ende des normalen Bereichs an und ging davon aus, dass der Mann im nüchternen Zustand keine Straftaten begeht. Sie verzichtete auf eine Geldauflage, aber die Gesprächstherapien seien fortzusetzen und nachzuweisen.