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Wertheim
Fahrlässige Tötung: Lkw-Fahrer übersieht Motorrad
Alfons Göpfert
 |  aktualisiert: 20.06.2020 02:11 Uhr

Die Gemarkung Külsheim erstreckt sich nach Westen über die Messhöfe hinaus bis hinunter ins Erftal und zum Ortsrand Riedern. Im Tal verläuft die Landesstraße 521 und flussaufwärts unweit von Riedern kommt von Guggenberg die Kreisstraße MIL 24 den linken Erfhang herunter. Sie quert die Erf, überschreitet die Grenze Bayern/Baden-Württemberg bzw. die Kreise Miltenberg und Main-Tauber und mündet im 90-Grad Winkel in die L 521. Hier stand am 23. Mai 2019 um 15.25 Uhr ein Lkw, der von Guggenberg gekommen war. Der Fahrer schaute in die vorfahrtberechtigte L 521 und bog nach links Richtung Riedern ab. Von dort näherte sich ein Motorrad dessen Fahrer erfaufwärts Richtung Hardheim wollte. Der Lkw erfasste das Krad, der Fahrer wirbelte durch die Luft, prallte gegen die Hangböschung und starb später.

Wegen fahrlässiger Tötung verurteilte jetzt das Amtsgericht Wertheim den 63-jährigen Lkw-Fahrer aus dem Kreis Darmstadt-Dieburg zur Strafe von 150 mal 25 Euro und verhängte ein Fahrverbot von zwei Monaten. Mit Rechtskraft werden im Flensburger Fahreignungsrgister zwei Punkte eingetragen. Der Paketauslieferer mit täglicher Fahrleistung von "mehreren hundert Kilometern" sei "30 Jahre unfallfrei" unterwegs gewesen.

Sachverständiger rekonstruierte Unfall

In der Verhandlung rekonstruierte der technische Sachverständige aus Heilbronn den Unfallhergang. Laut seinen Berechnungen näherte sich das Krad bei eingeschaltetem Abblendlicht mit etwa 100 Kilometern pro Stunde (km/h). Der Lkw erreichte beim Einbiegen die rechte Fahrbahnseite der L 521, das Krad wich nach links aus und der Zusammenstoß erfolgte mit noch 73 km/h gegen die vordere rechte Kante des schräg stehenden Lkw.

Der Sachverständige stellte klar, beim Losfahren des Lkw befand sich das Motorrad innerhalb der 160 Meter langen Sichtstrecke. In der Verhandlung kamen die Prozessbeteiligen zum Ergebnis, dass die schmale Silhouette des Motorrads durch den großen linken Außenspiegel des LKW verdeckt war. Aus technischer Sicht kann man das durch Körperbewegungen ausgleichen, so der Sachverständige.

Verteidiger: "So etwas passiert halt mal"

Der Staatsanwalt nannte den Unfall vermeidbar, selbst wenn das Krad schneller als 100 km/h gewesen sein sollte. In seinem Schlusswort erklärte der Verteidiger, sein Mandant habe geschaut und den Körper nach vorn gebeugt, "was sollte er noch machen?" Der Anwalt sprach bezüglich des Unfalls von "allgemeinem Lebensrisiko" und "so etwas passiert halt mal" und beantragte wegen Unvermeidbarkeit Freispruch.

Dem Gericht begründete dies die Vermutung, dass beim Angeklagten die Unrechtseinsicht nicht sehr groß ist. Andererseits sei so ein Augenblicks-Versagen wohl schon jedem Fahrer passiert, und meistens gehe es gut. Komme es aber zum Unfall, trage man Schuld.

 
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