Im Main-Tauber-Kreis wurden am Freitag, 4. Juni, acht neue Fälle einer Coronavirus-Infektion bestätigt. Sieben Personen befinden sich in häuslicher Isolation, eine Person wird stationär behandelt. Das geht aus einer Pressemitteilung des Landratsamtes Main-Tauber-Kreis hervor.
Die Sieben-Tage-Inzidenz lag im Main-Tauber-Kreis am 4. Juni, nach Angaben des Robert-Koch-Instituts bei 28,7.
Angesichts der sinkenden Inzidenzen in Baden-Württemberg hat die Landesregierung weitere Lockerungen in vielen Bereichen beschlossen. Die neuen Regelungen der Öffnungsstufe 1 ab 7. Juni im Überblick:
Auch nicht notwendige Gremiensitzungen sind mit bis zu 100 Teilnehmenden im Freien und mit bis zu zehn Teilnehmenden in geschlossenen Räumen möglich.
Veranstaltungen, die der Aufrechterhaltung des Arbeits-, Dienst- oder Geschäftsbetriebs oder der sozialen Fürsorge dienen, sind mit bis zu 100 Teilnehmenden im Freien und mit bis zu zehn Teilnehmenden in geschlossenen Räumen möglich.
Touristische Veranstaltungen im Freien wie Natur- oder Stadtführungen können wieder mit bis zu 20 Teilnehmenden stattfinden.
Gesangs- und Blasinstrumentenunterricht ist mit bis zu fünf Schülern möglich. Tanz- und Ballettunterricht ist in Gruppen von bis zu zehn Schülerinnen und Schülern nur im Freien zulässig.
Sport-Wettkampfveranstaltungen im Freien sind mit bis zu 100 Zuschauern erlaubt. Im Spitzen- und Profisport ohne Begrenzung der Anzahl an Sportlern, beim kontaktarmen Amateursport mit bis zu 20 Sportlern.
Die detaillierten Regelungen finden sich unter https://www.main-tauber-kreis.de/coronavirus