Ziel des Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) ist es – insbesondere in Gemeinden des ländlichen Raums – durch strukturverbessernde Maßnahmen lebendige Ortskerne zu erhalten, zeitgemäßes Leben und Wohnen zu ermöglichen, eine wohnortnahe Versorgung zu sichern und zukunftsfähige Arbeitsplätze zu schaffen, heißt es in einer Pressemeldung der Stadt Lauda-Königshofen, der auch folgende Informationen entnommen sind.
Zuwendungsempfänger können neben den Kommunen auch Vereine, Unternehmen und Privatpersonen sein. Das Programm dient dabei als Instrument zur Förderung der Dorfentwicklung in Baden-Württemberg, welches insbesondere den Bereich "Wohnen", aber auch die Bereiche "Grundversorgung" und "Arbeiten" fördert. Anträge für die Bereiche "Arbeiten" und "Grundversorgung" können für alle zwölf Stadtteile der Stadt Lauda-Königshofen gestellt werden.
Für den Bereich "Wohnen" können Förderanträge für das Jahr 2024 insbesondere für die Stadtteile Beckstein, Gerlachsheim, Heckfeld und Marbach ausgearbeitet und eingereicht werden. Für private Einzelmaßnahmen müssen die für den Förderantrag notwendigen Planunterlagen, Beschreibungen und Kostenvoranschläge, sowie der Bauzeitenplan bis spätestens 18. September – bevorzugt in elektronischer Form – bei der Stadtverwaltung abgegeben werden.
Zum Förderschwerpunkt "Wohnen" zählen Maßnahmen zur Erhaltung und Stärkung der Ortskerne. Insbesondere durch Umnutzung vorhandener Bausubstanz, umfassende Modernisierung, ortsbildgerechte Neubauten in Baulücken, Verbesserung des Wohnumfelds, Entflechtung unverträglicher Gemengelagen und Neuordnung mit Baureifmachung von Grundstücken. Fördersätze und Förderhöchstbeträge können bei der Stadtverwaltung erfragt werden.
Ansprechpartner sind: Herr Sven Göbel, Tel.: 09343 501-5401, E-Mail: sven.goebel@lauda-koenigshofen.de, zum Förderschwerpunkt "Wohnen". Zu den Förderschwerpunkten "Arbeiten" und "Grundversorgung": Christoph Kraus, Tel.: 09343 501-5130, E-Mail: christoph.kraus@lauda-koenigshofen.de.