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Tauberbischofsheim
Entlastung für ehrenamtliche Helfer
Redaktion
 |  aktualisiert: 27.02.2025 02:38 Uhr

In Baden-Württemberg können ehrenamtliche Einzelhelferinnen und Einzelhelfer, die Pflegebedürftige in ihrem Alltag unterstützen, die Unterstützungsleistungen über den Entlastungsbetrag der Pflegeversicherung abrechnen. Grund hierfür ist die im Dezember 2024 in Kraft getretene Pflegereform. Die Landesregierung von Baden-Württemberg reagiert damit auf den steigenden Bedarf in der ambulanten Versorgung und Pflege. Dieser konnte bisher nur mithilfe von Diensten mit einer Anerkennung nach Landesrecht gedeckt werden. Hierzu gehören beispielsweise Nachbarschaftshilfen sowie Pflegeanbieter mit abgeschlossenen Versorgungsverträgen. Das schreibt das Landratsamt Main-Tauber-Kreis in einer Mitteilung, aus der diese Informationen stammen.

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