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Großrinderfeld
Dorfgemeinschaftshaus Schönfeld: Erlass der Kosten für 2020
Den Unterhalt des Dorfgemeinschaftshauses teilen sich die Gemeinde und der Förderverein. Letzterer bat nun um Erlass seines Anteils.
Foto: Matthias Ernst | Den Unterhalt des Dorfgemeinschaftshauses teilen sich die Gemeinde und der Förderverein. Letzterer bat nun um Erlass seines Anteils.
Matthias Ernst
 |  aktualisiert: 16.10.2021 03:05 Uhr

Viele Vereine haben es durch die Coronakrise nicht leicht. Kein regelmäßiges Vereinsleben, weniger Einnahmen und teilweise ein erheblicher Mitgliederschwund. Das führt bei einigen zu finanziellen Engpässen und die Rufe nach Hilfe wird in den einzelnen Kommunen hörbar. So wollte auch der Vorstand des Fördervereins Dorfgemeinschaftshaus Schönfeld einen Erlass der Bewirtschaftungskosten für das Jahr 2020. Die Zahlung an die politische Gemeinde ist Teil des Nutzungsvertrages, der beim Bau des Gemeinschaftshauses von der Gemeinde mit den örtlichen Vereinen in Schönfeld geschlossen hatte. Diese bilden den Förderverein und sind so ein gemeinsamer Ansprechpartner für die Gemeinde.

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