In der jüngsten Gemeinderatssitzung der Gemeinde Wittighausen wurden wichtige Weichen für die künftige Gebührenstruktur der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung gestellt. Im Zentrum der Diskussion stand die Anpassung der Gebühren für die Jahre 2025 und 2026, um die Kosten für den Betrieb und Unterhalt der kommunalen Versorgungsinfrastruktur sicherzustellen.
Im Bereich der Wasserversorgung entschied der Rat bei einer Enthaltung, die Gebühren auf Grundlage einer aktuellen Kalkulation des Fachbüros Schmidt und Häuser vom Oktober 2024 anzupassen. Die Verbrauchsgebühr für Frischwasser wird auf 4,09 Euro pro Kubikmeter angehoben, was einen moderaten Anstieg um 15 Cent bedeutet. Die Grundgebühren für die Wasserzähler wurden erstmals nach Zählergröße gestaffelt: Für kleinere Wasserzähler (bis Größe Q3 4) beträgt die monatliche Grundgebühr künftig 3 Euro, während sie für größere Zähler (Größe Q3 6,3 und 10) auf 5,30 Euro festgelegt wurde. Diese Staffelung soll eine gerechtere Verteilung der Kosten ermöglichen, je nach dem tatsächlichen Verbrauch und den technischen Anforderungen der Zähler.
Auch für die zentrale Abwasserbeseitigung wurden neue Gebühren beschlossen. Die Schmutzwassergebühr wird im Jahr 2025 auf 2,49 Euro pro Kubikmeter festgelegt und erhöht sich im Jahr 2026 auf 2,94 Euro pro Kubikmeter. Die Gebühr für die Niederschlagswasserentsorgung, die sich an der angeschlossenen versiegelten Fläche bemisst, wird von 0,30 Euro pro Quadratmeter im Jahr 2025 auf 0,57 Euro pro Quadratmeter im Jahr 2026 steigen. Die Basis für diese Anpassungen bildet eine im November 2024 verabschiedete Kalkulation, die die Kosten für den Betrieb und die Instandhaltung der Abwasseranlagen realistisch abbilden soll.
Fachbüro soll den Preissprung erklären
Hier gab es allerdings größere Diskussionen, da die Verwaltung nicht umfassend darstellen konnte, warum für das zweite Berechnungsjahr so ein großer Sprung sowohl bei der Schmutzwassergebühr als auch bei der Niederschlagswasserentsorgungsgebühr berechnet wurde. Vor allem Armin Arbinger und Annika Sinner hakten öfter nach, bekamen aber keine erschöpfenden Erklärungen. Letztlich wurde die Verwaltung aufgefordert, sich bei dem Fachbüro zu erkundigen, woher der Preissprung kommt. Schließlich müsse man den Bürgerinnen und Bürgern doch erklären können, warum sich die Preise so entwickeln. Letztlich wurden die neuen Abwassergebühren bei einer Gegenstimme und zwei Enthaltungen beschlossen. Eine spätere Zustimmung, beispielsweise in der nächsten Gemeinderatssitzung, sei nicht möglich, da sonst das Inkrafttreten zum 1. Januar 2025 gefährdet würde.
Die Berechnungen berücksichtigen sowohl die inflationsbedingten Preissteigerungen als auch eine vorausschauende Planung der künftigen Betriebskosten. Ein weiterer Fokus lag auf den in die Gebührenkalkulation einfließenden Abschreibungs- und Verzinsungsmethoden, die der Rat ebenfalls genehmigte. Dabei wurden auch die aus den Vorjahren bestehenden Kostenüber- und -unterdeckungen mit einbezogen, um eine ausgeglichene und transparente Kostenstruktur zu gewährleisten.
Zeitraum auf zwei Jahre, um flexibel zu bleiben
Die Gemeindeverwaltung beschloss, den Kalkulationszeitraum auf zwei Jahre zu begrenzen, statt die Gebühren langfristig über bis zu fünf Jahre festzulegen. So kann Wittighausen flexibel auf wirtschaftliche Entwicklungen reagieren und bei Bedarf Anpassungen vornehmen, um den Bürgerinnen und Bürgern weiterhin eine zuverlässige und finanziell tragbare Versorgungsleistung zu bieten.
Mit den neuen Beschlüssen sieht sich Wittighausen für die kommenden Jahre gut gerüstet und schafft eine solide Grundlage für den Betrieb seiner Wasser- und Abwasserversorgung. Die nächste Überprüfung der Gebühren ist für das Jahr 2027 geplant.
Bürgermeister Marcus Wessels informierte, dass die nächste Sitzung des Zweckverbandes Abwasserbeseitigung Wittigbach am 21. November um 17 Uhr in Unterwittighausen stattfindet.