Der Nitratinformationsdienst (NID) liefert jährlich im Frühjahr wertvolle Informationen über die aktuellen Bodenvorräte an Nitrat-Stickstoff, heißt es in einer Pressemitteilung des Landratsamtes Main-Tauber. Landwirte, die Bodenproben zur Untersuchung bringen, erhalten Ergebnisse zu den Nitratgehalten in jeder Beprobungsschicht. Weiterhin erhalten sie eine schlagspezifische Düngeempfehlung und einen Hinweis zur empfohlenen Höhe der ersten Düngegabe.
Zwei Sammelstellen
Das Landwirtschaftsamt des Landratsamtes unterstützt den NID auch in diesem Jahr durch die Betreuung der beiden Sammelstellen in Bad Mergentheim in der Wachbacher Straße 52 und beim Technischen Kreishaus in der Wellenbergstraße 8 in Tauberbischofsheim (in der Garage hinter dem Gebäude). Dort werden Gerätschaften für die Probennahme ausgegeben und die Bodenproben angenommen. Es gelten hierbei die gültigen Hygienevorschriften (Maskenpflicht, Mindestabstand, Händedesinfektion und Gerätedesinfektion).
Öffnungszeiten
Die Sammelstellen sind von Montag, 15. Februar, bis Freitag, 26. Februar, jeweils montags bis freitags von 9 bis 10 Uhr und von 15.30 bis 17 Uhr geöffnet. Bodenproben können ausschließlich zu diesen Zeiten angenommen werden. An den Sammelstellen können außerdem Wirtschaftsdüngerproben und Proben zur Grundbodenuntersuchung abgegeben werden.
Für den Wein- und Obstbau werden Bodenproben etwa Mitte April angenommen. Die Maisflächen werden erst ab Mitte Mai beprobt. Die genauen Termine werden noch bekanntgegeben.
Kühlkette wichtig
Nach der Probenziehung müssen die Bodenproben für den NID sofort in den gekühlten Styroporboxen verschlossen und umgehend eingefroren werden. Wird die Kühlkette unterbrochen, kommt es zum Anstieg der Nitratgehalte, und die Untersuchungsergebnisse sind unbrauchbar.
Kosten der Untersuchung
Das beauftragte Labor schickt jedem Teilnehmer die Untersuchungsergebnisse direkt zu. Die Kosten für die Untersuchung inklusive Transport betragen 13,10 Euro pro Standort (bei zwei Schichten) zuzüglich Mehrwertsteuer.
In Problem- und Sanierungsgebieten sind Bodenproben nach der Schutzgebiets- und Ausgleichsverordnung (SchALVO) in einigen Fällen verbindlich vorgeschrieben, und zwar zu Mais und Kartoffeln, nach Vorfrüchten mit stickstoffreichen Ernteresten, nach mehrjähriger Stilllegung, auf Flächen mit mehrjähriger organischer Düngung bei einem Tierbesatz von mehr als 1,4 Großvieheinheiten je Hektar landwirtschaftlicher Nutzfläche (LF) im Betrieb sowie bei Intensivobst und Rebflächen. Darüber hinaus müssen Flächen, deren Nitratwerte im Herbst 2020 erhöht waren, zusätzlich beprobt werden.
Mit Inkrafttreten der novellierten Düngeverordnung (DüV) am 2. Juni 2017 (Fassung von 28. April 2020) haben sich die Vorgaben für die N-Düngebedarfsermittlung geändert. Seit 2018 ist die Teilnahme nicht nur mit dem Papier-Erhebungsformular möglich, sondern auch online in der Web-Anwendung „Düngung BW“. Das Erhebungsformular und alle Informationen zum Online-Verfahren sind unter www.duengung-bw.de abrufbar.
Die Atteste des NID erfüllen die Anforderungen der Düngeverordnung hinsichtlich der Stickstoffbedarfsberechnung. Auch die Verpflichtung der Betriebsleiter zur jährlichen Aufzeichnung der verfügbaren Stickstoffmengen im Boden sind dadurch erfüllt. Alternativ müssen die amtlichen NID-Ergebnisse bereitgehalten werden.
In den „Roten Gebieten“ nach Düngeverordnung ist eine Bodenstickstoffuntersuchung für jede Bewirtschaftungseinheit Pflicht.
Weitere Informationen beim Landwirtschaftsamt unter Tel.: (07931) 4827-6328, -6324, -6351 oder -6316.