Die Zahl der Menschen, die zur Bewältigung des Alltags auf Hilfe angewiesen sind, steigt – und mit ihr der Bedarf an Berufsbetreuern. Auch ehrenamtliche Betreuer sind zunehmend gefragt, erklärt das Landratsamt Main-Tauber-Kreis." In den vergangenen zehn Jahren hat sich der Anteil der Betreuungen, die beruflich geführt werden, von 30 Prozent auf 50 Prozent erhöht", berichtet Gesundheits- und Sozialdezernentin Elisabeth Krug in der Meldung des Landratsamts. Gleichzeitig hätten sich "die ehrenamtlich geführten Betreuungen von 70 Prozent auf 50 Prozent verringert". Hinzu kommen gesetzliche Änderungen, die ebenfalls für steigenden Betreuungsbedarf sorgen. So sollen künftig die Wünsche der Betreuten maßgeblich für die Betreuerinnen und Betreuer sowie Richterinnen und Richter sein. Bisher galt hierfür ein eingeschätztes Wohl der Betreuten. Hierzu wurde am 4. Mai 2021 das Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts verabschiedet. Am 1. Januar 2023 tritt es in Kraft.
Neue Bestimmungen für Berufsbetreuerinnen und -betreuer
Berufsbetreuerinnen und -betreuer müssen sich mit Beginn des nächsten Jahres bei einer Betreuungsbehörde registrieren. Sie belegen dabei beispielsweise, dass sie Kenntnisse im Betreuungs- und im Sozialrecht haben, geht weiter aus dem Presseschreiben hervor. Ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer sollen vor ihrer ersten Bestellung eine Anbindungserklärung zu einem Betreuungsverein abgeben. Zudem müssen sie künftig ein polizeiliches Führungszeugnis und eine Auskunft aus dem zentralen Schuldnerverzeichnis vorlegen.
Betreuungsrecht besteht bereits seit 30 Jahren
Um das Betreuungsrecht grundlegend zu modernisieren, wurden in den Jahren 2015 bis 2017 im Auftrag des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) zwei Forschungsvorhaben durchgeführt. Sie befassten sich mit der Qualität in der rechtlichen Betreuung und der Umsetzung des Erforderlichkeitsgrundsatzes. Das habe gezeigt, dass das Gebot größtmöglicher Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen innerhalb der rechtlichen Maßstäbe nicht zufriedenstellend sei. Zudem gäbe es Qualitätsmängel bei der praktischen Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben.
Die Entwicklung des Betreuungsrechts nahm vor 30 Jahren ihren Anfang. Am 1. Januar 1992 trat das „Gesetz zur Reform des Rechtes der Vormundschaft und Pflegschaft für Volljährige“ in Kraft. Es erneuerte das Vormundschaftsrecht, das in weiten Teilen aus der Entstehungszeit des Bürgerlichen Gesetzbuches von 1896 stammte. Es enthielt detaillierte Regelungen zur Vermögenssorge des Vormunds, aber kaum welche zur Personensorge.
Über 10 000 beglaubigte Vorsorgevollmachten
Das zweiten Betreuungsrechtsänderungsgesetz trat am 1. Juli 2005 in Kraft. Es installierte zwei wichtige Eckpfeiler, die bis heute die Betreuungszahlen im Main-Tauber-Kreis nicht übermäßig ansteigen ließen, wie das Landratsamt weiter berichtet. Zum einen wurde den Betreuungsbehörden eine Beglaubigungskompetenz für Vorsorgevollmachten übertragen. Zum anderen wurde der Erforderlichkeitsgrundsatz im Gesetz aufgenommen.
Im November 2017 wurde im Main-Tauber-Kreis die 10 000. Vorsorgevollmacht erteilt und öffentlich beglaubigt. Grundlegend dafür waren die gute Zusammenarbeit zwischen der Betreuungsbehörde und dem Betreuungsverein der Lebenshilfe, der regelmäßig über Vorsorgevollmachten informiert und bei der Erstellung berät, wie es abschließend in der Meldung heißt.
Weitere Informationen gibt es bei der Betreuungsbehörde des Landratsamtes: Joachim Fischer, Tel.: (09341) 82 5565 oder Benedikt Schenk, Tel.: (09341) 82 5589.