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Tauberbischofsheim
Das Betreuungsrecht wird grundlegend reformiert
Redaktion
 |  aktualisiert: 27.02.2022 02:25 Uhr

Die Zahl der Menschen, die zur Bewältigung des Alltags auf Hilfe angewiesen sind, steigt – und mit ihr der Bedarf an Berufsbetreuern. Auch ehrenamtliche Betreuer sind zunehmend gefragt, erklärt das Landratsamt Main-Tauber-Kreis." In den vergangenen zehn Jahren hat sich der Anteil der Betreuungen, die beruflich geführt werden, von 30 Prozent auf 50 Prozent erhöht", berichtet Gesundheits- und Sozialdezernentin Elisabeth Krug in der Meldung des Landratsamts. Gleichzeitig hätten sich "die ehrenamtlich geführten Betreuungen von 70 Prozent auf 50 Prozent verringert". Hinzu kommen gesetzliche Änderungen, die ebenfalls für steigenden Betreuungsbedarf sorgen. So sollen künftig die Wünsche der Betreuten maßgeblich für die Betreuerinnen und Betreuer sowie Richterinnen und Richter sein. Bisher galt hierfür ein eingeschätztes Wohl der Betreuten. Hierzu wurde am 4. Mai 2021 das Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts verabschiedet. Am 1. Januar 2023 tritt es in Kraft.

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