"Vermeidung von Schulabbruch und Verbesserung der Ausbildungsfähigkeit" – so lautet das Ziel, das sich die Mitglieder des regionalen Arbeitskreises Main-Tauber-Kreis zum Europäischen Sozialfonds (EFS) gesetzt haben. Der Kreis hat unter Leitung der Dezernentin für Jugend, Soziales und Gesundheit, Elisabeth Krug, die regionale Arbeitsmarktstrategie für die Umsetzung des ESF Plus für das Förderjahr 2022 erarbeitet.
Die Förderung konzentriere sich dabei auf Projekte für Schülerinnen und Schüler ab Sekundarstufe 1, die von Schulversagen und Schulabbruch bedroht seien und bei denen mangelnde Ausbildungsreife erkennbar sei. In weiteren Angeboten sollen junge Menschen beziehungsweise Schulabbrecherinnen und Schulabbrecher gefördert werden, die von Regelsystemen der Schule, der Jugendberufshilfe und der Arbeitsförderung nicht oder nicht mehr erreicht werden, wie es im Presseschreiben des Landratsamtes heißt.
Beschäftigungs- und Bildungschancen in der EU verbessern
Der Europäische Sozialfonds (ESF) ist laut Pressemitteilung seit vielen Jahren das zentrale arbeitsmarktpolitische Förderinstrument der Europäischen Union (EU), um Beschäftigungs- und Bildungschancen in der EU zu verbessern, und das wichtigste Finanzinstrument der EU für Investitionen in Menschen. Er zielt darauf ab, die Beschäftigungs- und Bildungschancen in der EU zu verbessern. Dafür stellt der ESF den Mitgliedsstaaten bereits seit 1957 Mittel zur Verfügung.
Kommunen, Organisationen und Vereine können bis 30. September Förderanträge für das Jahr 2022 einreichen. Bewilligt werden können ausschließlich ESF-Projekte, deren öffentliche Unterstützung oberhalb der Schwelle von 30 000 Euro liegt und die die Mindestteilnehmendenzahl von grundsätzlich zehn Personen nicht unterschreitet.
Privatpersonen können keinen Antrag stellen
Privatpersonen können keinen Förderantrag stellen. Sie profitieren über ihre Teilnahme an ESF-Plus-geförderten Projekten und Förderprogrammen.
Die Mittelausstattung in der neuen Förderperiode für den Main-Tauber-Kreis beträgt jährlich 165 000 Euro. Die Kofinanzierung der Projekte ist durch den Antragsteller sicherzustellen. Der ESF-Förderanteil an der öffentlichen Finanzierung soll zwischen 30 und maximal 40 Prozent liegen.
Die Anträge müssen direkt bei der L-Bank, Bereich Finanzhilfen, Schlossplatz 10, 76113 Karlsruhe, eingereicht werden. Die für die Antragstellung verbindliche Arbeitsmarktstrategie für das Jahr 2022 des Main-Tauber-Kreises kann unter www.main-tauber-kreis.de/esf-foerderung abgerufen werden. Dort ist auch der regionale Aufruf zur Einreichung von Projektanträgen für das Jahr 2022 mit weiteren Hinweisen zu finden.
Weitere Informationen und die neuen Antragsformulare sind im Internet unter www.esf-bw.de abrufbar, außerdem gibt Elisabeth Krug Auskünfte an Projektträger im Main-Tauber-Kreis, Tel.: (09341) 825707, E-Mail: elisabeth.krug@main-tauber-kreis.de.