96-mal fuhr ein Arbeitnehmer im Mai 2020 Lastwagen einer Firma, obwohl er dafür keine Fahrerlaubnis besaß. Er hatte dem Arbeitgeber diesbezüglich die Unwahrheit gesagt. Das Amtsgericht Wertheim verhängte jetzt gegen den Mann aus dem Raum Wertheim wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis in 96 Fällen einen Strafbefehl mit einer Gesamtstrafe von 120-mal 20 Euro.
Diese Fahrten erfolgten im Main-Tauber-Kreis, im Zuständigkeitsbereich der Staatsanwaltschaft Mosbach und des Amtsgerichts Wertheim. Der Beschuldigte tätigte auch unerlaubte Fahrten im Main-Spessart-Kreis. Sie bearbeitete die Staatsanwaltschaft Würzburg. Das Amtsgericht Gemünden hat dafür bereits unter Einbeziehung einer früheren Strafe eine Gesamtstrafe verhängt.
Die Polizei im Landkreis Main-Spessart war zuerst auf die unerlaubten Fahrten gestoßen und hatte die Kollegen in Wertheim verständigt, worauf auch hier Ermittlungen begannen und der Fall vor Gericht landete. Der Beschuldigte ist vorbestraft, die Staatsanwaltschaft Mosbach wollte deswegen mit einer öffentlichen Verhandlung verstärkt auf ihn einwirken. Er blieb dem Gerichtstermin aber unentschuldigt fern. Die Folge hätte ein Haftbefehl sein können, mit Unterbringung in einer Justizvollzugsanstalt und und der Begleitung durch Justizangestellte zum nächsten Termin am Amtsgericht in Wertheim.
Die Richterin regte an, stattdessen den Strafbefehl zu verhängen, also eine Fortführung des Verfahrens auf schriftlichem Weg. Die Staatsanwaltschaft stimmte zu. Legt der Angeklagte keinen Einspruch ein, erlangt der Strafbefehl Rechtskraft, und es wird aus Gemündener und Wertheimer Strafe wiederum eine (etwas höhere) Gesamtstrafe gebildet.
ob seine Angestelten einen gültigen Führerschein hat