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WERTHEIM
Bewerbung mit Schlägen
Von unserem Mitarbeiter Alfons Göpfert
 |  aktualisiert: 11.12.2019 20:02 Uhr

Bei einer Personaldienst GmbH (Zeitarbeitsvermittlung) in Wertheim begann im Juni ein arbeitsloser Elektromeister aus Miltenberg eine Schlägerei. Anlass war, dass das Treffen nicht nach seinem Wunsch verlief. Der Leiter der Zweigstelle wollte zunächst das Bewerbungsgespräch führen und erst dann den Zettel für die Erstattung der Fahrtkosten Miltenberg-Wertheim und zurück unterzeichnen.

Der arbeitsuchende Mann flippte aus, nannte gegenüber dem Zweigstellenleiter üble Ausdrücke, zog ihm das Hemd über den Kopf, dass er nichts mehr sehen konnte, und schlug auf ihn ein. Wegen Beleidigung in Tateinheit mit vorsätzlicher Körperverletzung verurteilte jetzt das Amtsgericht Wertheim den 44-jährigen Hartz-IV-Empfänger zu einer Strafe von 80 mal zehn Euro.

Der Angeklagte hatte von der Arbeitsagentur Miltenberg die Aufforderung erhalten, sich bei der Zeitarbeitsvermittlung in Wertheim zu melden. Diese lud ihn zu einem Vorstellungsgespräch ein, das um neun Uhr beginnen sollte. Der Mann erschien um 11.45 Uhr.

Laut Geschädigtem sollte der Beschuldigte zunächst einen Personalbogen ausfüllen. Den Stempel und die Unterschrift als Nachweis, dass er bei der Vorstellung war, und für die Erstattung der Spesen, gebe es erst nach dem Gespräch. Das passte dem Angeklagten nicht und er sprach von Ausbeuter, Sklavenhalter und verwendete weitere Beleidigungen.

Aus dem Büro verwiesen

Der Geschädigte erwiderte, mit dieser Einstellung könne er ihn nicht an einen Arbeitgeber vermitteln, und wies ihn aus dem Büro. Daraufhin schlug der Beschuldigte dem Geschädigten die Brille aus dem Gesicht, nahm ihn in den Schwitzkasten, versetzte ihm Faustschläge, kratzte und stieß mit dem Knie. Als der Angeklagte mitbekam, dass die Polizei verständigt ist, flüchtete er, so eine Zeugin.

Zehn Minuten später waren zwei Streifenbeamte vor Ort. Sie dokumentierten die Verletzungen, die zerbrochene Brille sowie weitere Spuren. Später erschien der Angeklagte auf dem Revier und erstattete seinerseits gegen den Geschädigten Anzeige. Das geschah vielleicht aus taktischen Gründen. Beim Geschädigten attestierte ein Arzt Schürfwunden, Prellungen, auch an den Lendenwirbeln, Blutergüsse und ein Halswirbelschleudertrauma. Vier Wochen dauerten die gesundheitlichen Probleme, so der Zweigstellenleiter.

In der Verhandlung bezeichnete sich der Beschuldigte auf die Frage nach seiner derzeitigen Erwerbstätigkeit nicht als krank, sondern als krankgeschrieben. Die Vorwürfe bestritt er. Beim Vorstellungsgespräch habe er sich vom Geschädigten nicht ernst genommen gefühlt. Dieser habe ihn beleidigt und angegriffen, und er sich nur gewehrt. Zwei Zeuginnen widersprachen und bestätigten die Darstellung des Geschädigten. Der Angeklagte nannte das Gefälligkeitsaussagen.

Der Beschuldigte ist seit 2001 immer wieder straffällig geworden. Es ging um Diebstahl, Verletzung der Unterhaltspflicht für sein Kind, Widerstand, Körperverletzung und Beleidigung.

Berufung angekündigt

Im jetzigen Fall betonte die Staatsanwaltschaft, Zeugen stünden unter Wahrheitspflicht und machten sich bei Falschaussage strafbar. Ein Angeklagter dürfe lügen. Das Gericht wollte nicht ausschließen, dass der Beschuldigte bei der Auseinandersetzung selbst etwas abbekommen hat. Das sei aber Folge seines Angriffs gewesen. Der Mann will gegen das Urteil Berufung einlegen.

 
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