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Nassig
Bewährung und Schmerzensgeld wegen Körperverletzung
Alfons Göpfert
 |  aktualisiert: 23.11.2019 02:11 Uhr

Beim Abholen eines Pferdes durch die Eigentümerin, ihre Bekannte und deren Freund kam es an Silvester im Main-Tauber-Kreis zum Streit. Der Mann versetzte dem Landwirt, bei dem das Pferd eingestellt war, einen Kopfstoß oder Faustschlag, wodurch dieser zu Boden ging. Die drei ließen den Verletzten liegen und fuhren mit dem Pferd im Anhänger und zwei Autos davon.

Der Sohn des Landwirts sah die Wagen noch und entdeckte den Vater vor der Pferdehalle liegend. Er war ansprechbar, hatte aber keine Erinnerung. Der Sohn verständigte Polizei und Notarzt. Die Untersuchungen ergaben einen Nasenbeinbruch, einen abgebrochenen Zahn, Einrisse am Außenohr, Verletzung des Trommelfells sowie Platzwunden, vor allem am Auge.

Einstellungsvertrag gekündigt

Wegen Zahlungsrückständen kündigte der Landwirt beziehungsweise sein Sohn und Nachfolger den Einstellungsvertrag des Pferds zum Jahresende 2018. Der Streit bei der Abholung begann, weil ein verbliebener Rückstand von 65 Euro angeblich bezahlt war. Der Landwirt wollte aber einen Beleg sehen und verlangte zu warten, bis der Sohn da ist, der die Buchführung macht.

Bei Gericht meinten er und die beiden Frauen, 27 und 24 Jahre, die Aggressivität sei vom Landwirt ausgegangen. Der körperlich unterlegene 61-Jährige, der als Privatkläger dem Verfahren angeschlossen ist, wies das zurück.

Strafe auf Bewährung

Der Angeklagte ist mehrfach wegen unerlaubten Besitzes von Waffen und Munition, Widerstands, Beleidigung und Drogenbesitzes vorbestraft. Im jetzigen Fall fand die Staatsanwaltschaft keinen Glauben am Geschehensablauf, wie ihn der Beschuldigte und die Frauen schilderten. Sie beantragte eine Strafe von einem Jahr ohne Bewährung. Der Verteidiger meinte, der Mandant habe sich nur übermäßig gewehrt, und nannte eine Geldstrafe ausreichend.Der Angeklagte sprach dem Landwirt eine Entschuldigung aus.

Das Gericht hielt diese für glaubhaft und nicht formal. Bezüglich des Strafmaßes sei zu bedenken, dass die Verletzungen ohne Dauerfolgen geheilt sind.

Wegen Körperverletzung verurteilte das Amtsgericht Wertheim den 46-jährigen Mann zur Strafe von acht Monaten mit Bewährung und setzte ein Schmerzensgeld von 3000 Euro fest. Er wird das Urteil wohl annehmen. Weitere Kosten sind die Gebühren des Gerichts, des Verteidigers, des Anwalts der Nebenklage und eventuell Regress des Krankenkasse sowie Schadenersatz des Landwirts. Die 65 Euro Rückstand seien im Januar 2019 ausgeglichen worden.

 
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