Diebstähle im Wertheim Village haben weiterhin Konjunktur, das zeigen Verhandlungen beim Amtsgericht Wertheim. Dazu kommen Fälle von Ersttätern, die mit Strafbefehl, also mit schriftlicher Abwicklung und Verhandlung nur bei Einspruch, geahndet oder bei geringem Schaden gegen Geldauflagen eingestellt werden. Manche Filialleiter des Village verzichten auch auf Anzeigen, um sich den Zeitaufwand mit Polizei und Gericht zu ersparen.
Wiederholungstäter, auch junge Mütter, beim Amtsgericht Wertheim hatten ihren Wohnsitz oft im Raum Hanau, Offenbach und Darmstadt, standen zur Tatzeit schon unter Bewährung und hatten häufig ausländische Wurzeln. Wenn eine Strafe ohne Bewährung drohte, bekamen sie einen Pflichtverteidiger.
So auch jetzt in einem Fall von Kleidungsstücken im Verkaufswert von 98 Euro. Der 22-jährige Mann mit Wohnsitz in Darmstadt hatte sie in einem Village-Laden entwendet.
Hohes Rückfalltempo
Die Staatsanwaltschaft beantragte wegen der hohen Rückfallgeschwindigkeit und weil bisherige Strafen „wirkungslos“ blieben, ein Jahr Freiheitsstrafe. Der Pflichtverteidiger verwies auf den geringen Schaden, der durch die Rückgabe der Waren wieder ausgeglichen wurde, und bat um erneute Bewährung.
Die Richterin entschied auf eine Strafe von sieben Monaten und setzte sie gegen Ableistung von 100 Stunden gemeinnütziger Arbeit zur Bewährung aus.
Der Angeklagte befand sich am Tattag in Begleitung von drei Personen. Die Vier fielen dem Sicherheitsdienst durch eine Einkauftasche auf, die von keinem Geschäft des Village ausgegeben wird. Der Dienst bat die Personen zur Kontrolle, und von einer Jacke wurde behauptet, sie sei anderswo, nicht im Village, gekauft worden.
Kameras ausgewertet
Der Dienst überprüfte die Kameraaufzeichnungen vom Aussteigen der Männer auf dem Parkplatz bis zum Betreten von Läden. Bei der Auswertung fiel auf, dass zwei Personen gemeinsam die Umkleide betreten hatten. Einer der Vier tätigte einen regulären Kauf, bei zweien war später nichts Negatives feststellbar, doch der Angeklagte trug Diebesgut unter seiner Kleidung.
Er ist wegen Diebstahls, Hehlerei, Raub, gefährlicher Körperverletzung und Drogendelikten vorbestraft mit Ahndungen von einem Jahr Jugendstrafe sowie einem Jahr sechs Monaten nach Erwachsenen-Strafrecht. Der junge Mann ist arbeits- und berufslos, eine Lehre hat er abgebrochen. Die staatliche Unterstützung sei ausgelaufen, und ihm helfe finanziell die Schwester. Ziel sei es, beruflich selbständig zu werden.
Das Gericht erwiderte, entscheidend sei, was er unternimmt, nicht was er vorhat. Und Grundlage von allem sei eine Ausbildung, egal welche.