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Tauberbischofsheim
"Barrierefreier Ausbau von Bushaltestellen kommt"
Bearbeitet von Wolfgang Hüßner
 |  aktualisiert: 20.10.2020 02:17 Uhr

"Ich freue mich, dass mit gut 156 000 Euro Mittel aus dem Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG) für den barrierefreien Ausbau von Bushaltestellen im Landkreis fließen", so der Landtagsabgeordnete und CDU-Fraktionsvorsitzende im Landtag Wolfgang Reinhart in einer Pressemitteilung. Der Kreis hatte bereits 2018 die Mitfinanzierung des barrierefreien Ausbaus von Bushaltestellen an Kreisstraßen beschlossen.

Hintergrund dessen ist auch, dass entsprechende Regelungen des öffentlichen Personennahverkehrsgesetzes vorhanden sind. Das ÖPNV-Gesetz Baden-Württemberg sieht vor, dass bis zum 1. Januar 2022 eine vollständige Barrierefreiheit zu erreichen ist. "Zwar wird dies flächendeckend – wie auch in vielen anderen Landkreisen im Land – bis dahin schwierig. Diese Verzögerung liegt aber vor allem an der hohen Anzahl der Bushaltestellen an Gemeinde-, Kreis- und Landesstraßen", so Reinhart. Gleichwohl sei die jetzige Förderung und die Umsetzung der Haltestellen ein wichtiger Schritt für mehr Barrierefreiheit.

64 Haltestellen werden barrierefrei

Reinhart verweist darauf, dass der Kreis ebenso 2018 beschlossen hatte, dass von den 101 Bushaltestellen an Kreisstraßen zunächst 64 Haltestellen barrierefrei ausgebaut werden.

Folgende Bushaltestellen sollen nun realisiert werden: Igersheim – Harthausen, "Brunnen", 2 Haltestellen; Igersheim – Simmringen, "Ort", 1 Haltestelle; Weikersheim – Bronn, "Ort", 3 Haltestellen; Freudenberg – Boxtal, "Linde", 2 Haltestellen; Freudenberg – Ebenheid, "Kirche", 1 Haltestelle; Lauda-Königshofen, "Marbach, Ortsmitte", 2 Haltestellen; Lauda-Königshofen, "Beckstein, Linde", 1 Haltestelle.

Hier komme als Förderinstrument das Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG) in Betracht. Das LGVFG sei erst zum Jahr 2020 geändert worden, und die Mittel seien von 165 auf 320 Millionen Euro jährlich annähernd verdoppelt worden, unterstreicht Reinhart. Ein großer Teil davon soll auch dem Ausbau kommunaler ÖPNV-Verkehrsinfrastruktur zugute kommen. Die Verwaltungsvorschrift (VwV LGVFG) dazu, in der die Details geregelt sind, ist erst kürzlich finalisiert worden.

"Die genannten Haltestellen sind grundsätzlich mit bis zu 75 Prozent durch das Land förderfähig. Der reguläre Fördersatz im LGVFG liegt bei 50 Prozent, wenn der Ausbau zur Barrierefreiheit erfolgt, erhöht sich dieser jedoch auf 75 Prozent", so der Abgeordnete. Zudem gibt es eine Planungskostenpauschale in Höhe von zehn Prozent der förderfähigen Kosten – wenn der Antrag bis Ende des Jahres 2021 gestellt wird, gibt es sogar 15 Prozent (temporäre Erhöhung als Anreiz, um Investitionen anzuregen).

"Wir gehen voran mit dem Ausbau der Barrierefreiheit. Es ist für uns alle wichtig und notwendig, auch mit Blick auf Familien mit Kinderwägen oder Menschen mit Beeinträchtigungen", betont Reinhart abschließend.

 
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