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STUTTGART
Baden-Württemberg hält an V-Leuten fest
dpa
 |  aktualisiert: 24.03.2015 15:30 Uhr

Unverzichtbare Informanten oder vom Staat bezahlte Extremisten? Beim Thema V-Leute scheiden sich die Geister. Baden-Württemberg hält an solche Informanten der Geheimdienste fest - nicht aber Thüringen.

Anders als dort will Baden-Württemberg nicht vollständig auf V-Leute des Verfassungsschutzes verzichten. Es gebe keine Überlegungen, den Thüringer Weg einzuschlagen, sagte ein Sprecher von Innenminister Reinhold Gall (SPD) am Dienstag. Hingegen schaltet das von SPD, Grünen und Linken regierte Thüringen als erstes Bundesland alle V-Leute (Verbindungsleute) ab.

V-Leute sind umstritten: Sie sind Spitzel aus der Szene, die als Verräter angeworben werden und aus ihrer extremistischen oder kriminellen Gruppe dem Staat Informationen liefern – meist gegen Geld. Kritiker halten sie für vom Staat finanzierte Extremisten.

Für die Regierung in Erfurt ist das Abschalten eine Konsequenz aus den Ergebnissen des Landtags-Untersuchungsausschusses zur Arbeit der Ermittlungsbehörden bei der Verfolgung der rechtsextremen Terrorzelle NSU. Das Thüringer Landesamt für Verfassungsschutz soll noch in diesem Jahr ohne die bezahlten Informanten auskommen. Der „Nationalsozialistische Untergrund“ (NSU) wird unter anderem für Morde an neun Kleinunternehmern ausländischer Herkunft und an der Polizistin Michele Kiesewetter in Heilbronn verantwortlich gemacht.

Der Sprecher der Unions-Innenminister, Mecklenburg-Vorpommerns Innenminister Lorenz Caffier (CDU), hatte von einer Isolation Thüringens bei der Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden gesprochen. „Im Zweifel“ würden bestimmte Informationen nicht an Thüringen weitergegeben, hatte Caffier gesagt. Galls Sprecher sagte, zum künftigen Umgang mit Thüringen sei noch keine Entscheidung gefallen.

Eine interfraktionelle Arbeitsgruppe des baden-württembergischen Landtags hatte sich kürzlich darauf geeinigt, den Verfassungsschutz stärker vom Landtag kontrollieren zu lassen.

Als Konsequenz aus der jahrelang unbemerkt gebliebenen NSU-Mordserie wird ein eigenständiges parlamentarisches Kontrollgremium eingeführt. Zudem soll der Einsatz von V-Leuten auf eine klare, gesetzliche Grundlage gestellt werden. Im Zuge des NPD-Verbotsverfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht waren die V-Leute in der NPD-Führungsriege abgeschaltet worden. Das Gericht verlangte in einem am Montag veröffentlichten Beschluss aber weitere Beweise dafür. Der erste Anlauf für ein NPD-Verbot war 2003 gescheitert, weil der Verfassungsschutz damals auch in der Parteispitze Informanten hatte, ohne dies offenzulegen.

 
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