Das Land Baden-Württemberg schreibt erneut den Innovationspreis "Dr.-Rudolf-Eberle-Preis" aus. Diese und folgende Informationen gehen aus einer Pressemitteilung vom Landratsamt Main-Tauber-Kreis hervor. Bereits seit dem Jahr 1985 werden unkonventionelle Ideen für innovative Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen mit dem Preis ausgezeichnet. Bewerben können sich bis Samstag, 31. Mai, kleine und mittlere Unternehmen aus Industrie, Handwerk sowie technologischer Dienstleistung.
Mit dem Innovationspreis soll das Potenzial von jungen sowie etablierten mittelständischen Unternehmen hervorgehoben werden. Ebenso sind Start-ups dazu aufgefordert, sich mit ihren erfolgreichen Innovationen zu bewerben.
Der mit 50.000 Euro dotierte Preis wird in diesem Jahr zum 41. Mal verliehen und ist dem früheren Wirtschaftsminister Rudolf Eberle gewidmet, der von 1972 bis zu seinem Tod im Jahr 1984 dieses Amt innehatte. Die teilnehmenden Unternehmen müssen in Baden-Württemberg ansässig sein, dürfen maximal 500 Beschäftigte haben und einen Jahresumsatz von 100 Millionen Euro nicht überschreiten. Kriterien für die Preisvergabe sind der technische Fortschritt, die besondere unternehmerische Leistung und der nachhaltige wirtschaftliche Erfolg.
Eine Jury bestimmt die Preisträger und entscheidet über die Aufteilung des Preisgeldes. Ergänzend dazu lobt die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft (MBG) wieder einen Sonderpreis in Höhe von 7500 Euro aus, der an ein junges Unternehmen vergeben werden soll. Der Preis wird am Donnerstag, 13. November, überreicht.
Informationen zum Wettbewerb sowie die Ausschreibungsunterlagen sind auf der Webseite www.innovationspreis-bw.de abrufbar.