Turnusgemäß finden dieses Jahr die Neuwahlen für die Schöffen in Strafsachen für die Jahre 2024 bis 2028 statt. Hierzu muss die Stadt beim Amtsgericht Tauberbischofsheim eine Vorschlagsliste vorlegen, die doppelt so viele Personen enthält, wie an Schöffen benötigt wird. Folgende Informationen sind einer Pressemitteilung der Stadt entnommen: Für die Aufnahme einer Person in die Vorschlagsliste ist die Zustimmung von zwei Dritteln der gesetzlichen Zahl der Mitglieder des Gemeinderates erforderlich. Hierbei werden alle Gruppen der Bevölkerung angemessen berücksichtigt. Vom Amtsgericht Tauberbischofsheim werden aus dieser Vorschlagsliste einige Personen ausgewählt und zum Schöffen bestellt. Vom Landgericht Mosbach wurde die Anzahl der vorzuschlagenden Personen für die Stadt Tauberbischofsheim auf 14 festgesetzt.
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