Turnusgemäß finden dieses Jahr die Neuwahlen für die Schöffen in Strafsachen für die Jahre 2024 bis 2028 statt. Hierzu muss die Stadt beim Amtsgericht Tauberbischofsheim eine Vorschlagsliste vorlegen, die doppelt so viele Personen enthält, wie an Schöffen benötigt wird. Folgende Informationen sind einer Pressemitteilung der Stadt entnommen: Für die Aufnahme einer Person in die Vorschlagsliste ist die Zustimmung von zwei Dritteln der gesetzlichen Zahl der Mitglieder des Gemeinderates erforderlich. Hierbei werden alle Gruppen der Bevölkerung angemessen berücksichtigt. Vom Amtsgericht Tauberbischofsheim werden aus dieser Vorschlagsliste einige Personen ausgewählt und zum Schöffen bestellt. Vom Landgericht Mosbach wurde die Anzahl der vorzuschlagenden Personen für die Stadt Tauberbischofsheim auf 14 festgesetzt.
Gesucht werden Personen, die in der Gemeinde zum Zeitpunkt der Aufstellung der Schöffenliste wohnen und am 1. Januar 2024 das 25. Lebensjahr vollendet sowie das 70. Lebensjahr nicht überschritten haben. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Personen, die zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurden oder gegen die ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat vorliegt, die zum Verlust der Übernahme von öffentlichen Ämtern führen kann, sind von der Wahl ausgeschlossen.
Unparteilichkeit und Selbstständigkeit
Schöffen sollten über soziale Kompetenzen verfügen, d. h. das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Zudem verlangt das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – gesundheitliche Eignung. Juristische Kenntnisse irgendwelcher Art sind für das Amt nicht erforderlich.
Interessenten können sich bis zum 14. April bei der Stadtverwaltung Tauberbischofsheim, Marktplatz 8, schriftlich bewerben. Das Bewerbungsformular gibt es im Ordnungsamt im Klosterhof, Zimmer 112, oder unter www.tauberbischofsheim.de/Bürgerservice/Stadtverwaltung/Formulare