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Tauberbischofsheim
Anspruch auf eine Impfung mit höchster Priorität
Bearbeitet von Michaela Moldenhauer
 |  aktualisiert: 29.01.2021 02:14 Uhr

Betreuungsrichterinnen und Betreuungsrichter fallen in Baden-Württemberg in die höchste Prioritätsgruppe für eine Coronavirus-Impfung und können ab sofort geimpft werden. Das gab das Ministerium der Justiz und für Europa in einem Schreiben an die betroffenen Richterinnen und Richter bekannt. Sie werden zu der Personengruppe gezählt, die in stationären Einrichtungen zur Behandlung, Betreuung oder Pflege älterer oder pflegebedürftiger Menschen tätig sind CoronaImpfV) und haben deshalb einen Anspruch auf eine Schutzimpfung höchster Priorität.

Der Minister der Justiz und für Europa Guido Wolf sagte: „Ich bin froh, dass wir hier zügig für Klarheit sorgen konnten. Betreuungsrichterinnen und -richter gehen regelmäßig in Alten- und Pflegeheime, um dort vor Ort Betroffene persönlich anzuhören. Auf solch eine Anhörung kann selbst in Zeiten der Pandemie rechtlich nicht verzichtet werden. Deshalb ist es wichtig, dass wir hier umgehend einen möglichst weitreichenden Schutz haben.“

Weil die Betroffenen in aller Regel nicht in der Lage sind, zu Gericht zu gehen, werden sie durch den Betreuungsrichter an ihrem aktuellen Aufenthaltsort, insbesondere in Pflegeheimen und Krankenhäusern, aufgesucht.

 
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