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Wertheim
Angeklagter mit Faible für hochwertige Kleidung
Alfons Göpfert
 |  aktualisiert: 02.11.2019 02:11 Uhr

Schon mehrfach wurde ein Mann aus Meinerzhagen/Sauerland wegen Diebstahls verurteilt. Im Dezember griff er in einem Geschäft des Wertheim Village in Bettingen erneut zu. Es ging um ein Jacket, eine Hose und zwei Schals im Verkaufswert von 400 Euro.

Das Amtsgericht Wertheim verurteilte jetzt den 47-Jährigen zur Gesamtstrafe von 15 Monaten, setzte diese aber gegen Zahlung von 2500 Euro auf fünf Jahre zur Bewährung aus. Einbezogen ist ein Urteil des Amtsgerichts Gemünden vom 12. Dezember 2018 mit einer Strafe von sechs Monaten zur Bewährung.

Der Angeklagte stammt aus Kroatien und bezeichnete sich in der Verhandlung „durch den Balkankrieg seelisch gezeichnet“. Seine Diebstähle entschuldigte er mit einem Faible für hochwertige Kleidung. Ein Zusammenhang mit dem Balkankrieg erschloss sich in der Verhandlung nicht, und auch die Kleidung des Mannes war alltäglich.

Zu weiteren Personen, die möglicherweise in Bettingen beteiligt waren, machte er keine Angaben. Er hatte in Bettingen ein Gerät bei sich, und es wurde vermutet, dass es sich um einen Störsender gegen die Diebstahlsicherung des Geschäfts handelte. Eine beweiskräftige Abklärung fand nicht statt. Zu seiner Zukunft meinte der Angeklagte, er strebe eine Umschulung zur Fachkraft für Lagerlogistik an.

Im Jahr 2016 hatte das Amtsgericht Miltenberg wegen Diebstahls von Kleidung im Verkaufswert von 546 Euro eine Geldstrafe verhängt. 2017 folgten Geldstrafen der Amtsgerichte Lüdenscheid und Bochum. Am 12. Dezember 2018 kam es zu einer  Bewährungsstrafe von sechs Monaten mit Geldbuße durch das Amtsgerichts Gemünden.  Die entwendete Kleidung im Verkaufswert von 1740 Euro hat der Angeklagte nach eigenen Angaben nicht verkauft, sondern weggeworfen, den Schaden aber durch Geld wieder gut gemacht.

Unbeeindruckt von der bevorstehenden Verhandlung in Gemünden griff der Beschuldigte am 8. Dezember 2018 in Bettingen zu. Deshalb kam es beim Amtsgericht Wertheim zur Bildung der Gesamtstrafe.

Der Staatsanwalt ging beim jetzigen Fall zunächst von gewerbsmäßiger Begehungsweise aus, also zum Zweck, sich eine nicht unerhebliche Einnahmequelle zu verschaffen, Diebstahl in besonders schwerem Fall. Im Schlusswort sah er aus Beweisgründen davon ab. Gleichwohl beantragte er eine Gesamtstrafe von 17 Monaten, die wegen ungünstiger Sozialprognose nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden könne.

Der Verteidiger aus Würzburg betonte, dem Bettinger Geschäft sei faktisch kein Schaden entstanden, und beantragte eine Bewährungsstrafe von zwölf Monaten mit der Auflage einer Therapie.

Der erneute Verweis auf sein „Faible“, und das während der Urteilsverkündung, machte dem Gericht deutlich, dass der Mann „nichts dazu gelernt“ hat. Die Versagung der Bewährung war aber nicht mehr möglich. Die Richterin bat den Staatsanwalt zu prüfen, ob Berufung einzulegen ist.

 
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