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Tauberbischofsheim
Abfallgebühren steigen im Vergleich zum Vorjahr nur moderat
Die Gebührenbescheide für die Abfallentsorgung im Main-Tauber-Kreis im Jahr 2025 werden ab Montag, 10. März, versendet. Das beigefügte SEPA-Mandat erleichtert Bürgerinnen und Bürgern die Zahlungsabwicklung.
Foto: Christoph Obel | Die Gebührenbescheide für die Abfallentsorgung im Main-Tauber-Kreis im Jahr 2025 werden ab Montag, 10. März, versendet. Das beigefügte SEPA-Mandat erleichtert Bürgerinnen und Bürgern die Zahlungsabwicklung.
Bearbeitet von Peter Zimmermann
 |  aktualisiert: 28.02.2025 02:40 Uhr

Die Gebührenbescheide für die Abfallentsorgung im Main-Tauber-Kreis für das Jahr 2025 werden ab dem 10. März versendet. Die Abfallgebühren steigen im Vergleich zum Vorjahr nur moderat, wobei lediglich die Restmüllgebühren erhöht werden, schreibt eine Pressemitteilung des Landratsamtes Main-Tauber-Kreis, der die nachfolgenden Informationen entnommen sind.

Dem Bescheid liegt ein SEPA-Lastschriftmandat bei. Falls kein SEPA-Mandat erteilt wurde, muss der Betrag vor der Fälligkeit an den Abfallwirtschaftsbetrieb Main-Tauber-Kreis (AWMT) überwiesen werden. Der Verwendungszweck laut Bescheid muss angegeben werden, um die korrekte Verbuchung der Müllgebühren zu gewährleisten. Bei erteiltem SEPA-Mandat wird der Betrag automatisch abgebucht.

Seit der Einführung des Ident-Systems im Main-Tauber-Kreis kann der AWMT die Müllgefäße direkt den Haushalten zuordnen, wodurch das Pfand für Bio- und Papiertonnen entfällt. Haushalte, die nach dem 1. Februar 2024 eine Pfandmarke zurückgegeben haben, erhalten eine Verrechnung von 15 Euro pro Marke mit dem Gebührenbescheid für 2025.

Der AWMT weist darauf hin, dass es bei Rückfragen zu längeren Wartezeiten bei der Service-Hotline und bei E-Mail-Anfragen kommen kann. Bürgerinnen und Bürger werden um Geduld gebeten. Bei Zuzug, Umzug und Wegzug sollen die entsprechenden Vordrucke beim Einwohnermeldeamt oder auf der Website des Landratsamtes genutzt werden. Jeder Haushalt benötigt eine Restmüll- und eine Biotonne. Tonnengemeinschaften und Eigenverwertung sind bei der Biotonne möglich.

Müllgefäße sind personalisiert und dürfen nicht von Vormietern übernommen werden. Bei Umzug innerhalb des Kreises müssen die Müllgefäße mitgenommen und neu angemeldet werden. Die dazugehörige Behälternummer ist auf der Rückseite des Gebührenbescheids zu finden. Bei Wegzug müssen alle Müllgefäße an den AWMT zurückgegeben werden.

Weitere Informationen zur Müll- und Wertstoffentsorgung sowie zu den aktuellen Gebühren sind auf der Website des Landratsamtes unter www.main-tauber-kreis.de/abfallwirtschaft verfügbar.

 
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