Wegen Verdachts des Kokainhandels oder -besitzes gegen einen Wirt durchsuchte die Kripo im April letzten Jahres eine Gaststätte im Raum Wertheim und die Wohnung darüber. In einer Jacke an der Garderobe des Lokals erschnüffelte der Spürhund 29,65 Gramm Haschisch. Der Gast, dem die Jacke gehörte, behauptete vergeblich, jemand habe ihm das Rauschgift ohne sein Wissen in die Tasche gesteckt. Zwei Monate später, im Juni, fand die Polizei in der Wohnung dieses Gastes 35 Gramm Marihuana.
Das Amtsgericht Wertheim verurteilte nun den 44-jährigen verschuldeten Arbeitnehmer mit geringem Einkommen wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln in zwei Fällen zur Gesamtstrafe von sieben Monaten, setzte sie aber gegen Zahlung von 350 Euro Buße zur Bewährung aus.
Zur damaligen Zeit liefen Drogenermittlungen gegen zwei Wirte im Raum Wertheim. Laut Kripo ging es um erhebliche Mengen Kokain. Ein Wirt erhielt später vom Landgericht Mosbach eine langjährige Freiheitsstrafe, so die Kripo. Wie der Fall bezüglich des oben genannten Wirtes ausging, blieb unerwähnt. Der Fund in der Jacke und die Überführung des Gastes ergaben sich aus Zufall.
Mit Zivil-Pkw vorgefahren
Kripobeamte waren mit mehreren Zivil-Pkw angefahren und betraten gegen 20 Uhr die Gaststätte. Alle Aktivitäten in dem Raum wurden „eingefroren“, und man stellte die Personalien der wenigen Gäste fest. Dann konnten sie bezahlen und mussten den Raum verlassen. Anschließend zeigte der Hund Interesse an der Jacke, und darin befand sich auch ein Kontoauszug des Beschuldigten.
Jacke am Vortag vergessen?
In der Verhandlung meinte dieser, er habe am Vortag die Jacke in der Gaststätte vergessen, und jemand müsse ihm das Haschisch hineingesteckt haben. Die Polizei schloss aus, dass während ihrer Aktion jemand Zugriff auf die Jacke hatte.
Der Angeklagte hat mehrere Vorstrafen wegen Drogendelikten, doch liegen diese Jahre zurück, und das Rauschgift diente dem Eigenbedarf. Im vorliegenden Fall sagte die Staatsanwältin, der Beschuldigte lebe in geordneten Verhältnissen, man könne die Freiheitsstrafe also zur Bewährung aussetzen.
Die Verteidigerin stemmte sich gegen die Verurteilung auch im Fall eins. Das Lokal sei als Drogenumschlagplatz bekannt gewesen. Die Zivilautos der Polizei habe man in der Szene gekannt und vom Gastraum aus gesehen. Deshalb sei nicht auszuschließen, dass jemand zur eigenen Entlastung sein Haschisch in der Jackentasche des Mandanten entsorgte.
Die Richterin bezeichnete das als denkbar, aber äußerst unwahrscheinlich. Bei vorfahrenden Autos müsse man nicht gleich mit einer Durchsuchung rechnen. Die Kripo habe auch nicht den Eindruck gehabt, dass sie erwartet wurde.