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Tauberbischofsheim
163 neue Corona-Infektionen bestätigt
Bearbeitet von Michael Mahr
 |  aktualisiert: 07.01.2022 02:19 Uhr

Im Main-Tauber-Kreis wurden in der Zeit von Dienstag, 28., bis Donnerstag, 30. Dezember, insgesamt 163 neue Fälle einer Coronavirus-Infektion bestätigt. Das berichtete das Landratsamt in einer Pressemitteilung. 35 neue Fälle wurden am Dienstag registriert, 88 am Mittwoch und 40 am Donnerstag. Die Gesamtzahl der bislang bestätigt infizierten Personen im Landkreis beträgt nun 10 207.

Die Zahl der Genesenen steigt um 135 Personen auf 9766. 126 Todesfälle wurden registriert. Somit sind derzeit 315 Personen im Landkreis aktiv von einer nachgewiesenen Infektion betroffen, so die Pressemitteilung. Die von Dienstag bis Donnerstag festgestellten Fälle verteilen sich auf das Gebiet der Kommunen wie folgt: Ahorn 0, Assamstadt 1, Bad Mergentheim 37, Boxberg 9, Creglingen 4, Freudenberg 2, Großrinderfeld 5, Grünsfeld 14, Igersheim 7, Königheim 2, Külsheim 7, Lauda-Königshofen 14, Niederstetten 3, Tauberbischofsheim 14, Weikersheim 1, Werbach 0, Wertheim 38 und Wittighausen 5.

Weitere Omikron-Mutationen nachgewiesen

Bei 15 der in den vergangenen Tagen gemeldeten Infektionsfälle im Main-Tauber-Kreis wurde die Omikron-Variante des Coronavirus durch nachträgliche Typisierung der Laborproben nachgewiesen. Damit wurde bei insgesamt 22 Fällen die Omikron-Variante festgestellt.

Die Sieben-Tage-Inzidenz lag im Main-Tauber-Kreis am Mittwoch, 29. Dezember, nach Angaben des Landesgesundheitsamtes bei 199,0. Sie beschreibt die Zahl der Neuinfektionen in den vergangenen sieben Tagen (23. bis 29. Dezember), umgerechnet auf 100 000 Einwohner. Die Sieben-Tage-Hospitalisierungsinzidenz für Baden-Württemberg lag bei 3,1. Sie beschreibt die Zahl der Menschen, die in den vergangenen sieben Tagen in Baden-Württemberg mit Covid-19 ins Krankenhaus eingeliefert wurden je 100 000 Einwohner. Die Auslastung der Intensivbetten mit Covid-19-Patientinnen und -Patienten lag im Land bei 540.

Sonderregel könnte nach Ferienende auslaufen

Für Bus- und Bahnfahrten, Restaurant- und Kinobesuche müssen sich Schüler und Schülerinnen derzeit wieder vorab auf Corona testen lassen, informiert das Landratsamt. Ihre Schülerausweise gelten laut Kultusministerium während der Weihnachtsferien nicht als Testnachweise, da Jugendliche dann nicht mehr in den Schulen getestet werden. Bislang hatten Schülerausweise Minderjährigen Zugang zu 3G-, 2G- und 2G-Plus-Angeboten und dem öffentlichen Nahverkehr (ÖPNV) verschafft. Nach den Feiertagen brauchen sie dafür ein negatives Schnelltest-Ergebnis. Erst mit Beginn des Unterrichts am Montag, 10. Januar, gelten Schülerausweise für Minderjährige wieder in allen Bereichen als Testnachweise.

Geimpfte und genesene Schülerinnen und Schüler müssen keinen Testnachweis vorlegen, sofern es nicht durch die 2G-Plus Regel anders gefordert wird. Das Kultusministerium teilte mit, dass gerade bei Kindern und Jugendlichen ab zwölf Jahren bislang aber noch unklar sei, wie lange die Schülerausweis-Sonderregel nach Ferienende noch gelten soll. Angekündigt sei das Ende für Montag, 31. Januar.

Für Volljährige ersetzt der Schülerausweis Tests nicht mehr 

Die Regel sei in der Vergangenheit aber mehrfach verlängert worden. Wie es weitergehe, werde die Landesregierung noch beraten. Mittelfristig sollen die Ausnahmen für Schülerinnen und Schüler auslaufen. Wann dies angesichts der begonnenen Impfungen bei Fünf- bis Elfjährigen erfolgen könne, sei aber nicht absehbar.

Das Kultusministerium erläuterte laut Pressemitteilung auch, dass volljährige Schülerinnen und Schüler ihre Schülerausweise schon seit Ende November nicht mehr als Ersatz für Testnachweise nutzen könnten. Die Entscheidung wurde damit begründet, dass sie bis dahin genug Zeit gehabt hätten, sich impfen zu lassen. Für die Schülerinnen und Schüler ab zwölf Jahren bestehe eine Impfempfehlung seit August. Daher appelliere das Kultusministerium erneut, sich impfen zu lassen.

 
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