Im Main-Tauber-Kreis wurden am Freitag, 26. Februar, 14 neue Fälle einer Coronavirus-Infektion bestätigt. Das Gesundheitsamt hat am Freitag, 26. Februar, einen weiteren Todesfall im Zusammenhang mit dem Coronavirus bestätigt. Bei der Verstorbenen handelt es sich um eine Frau im Alter von über 70 Jahren, die in einem Pflegeheim lebte, wie es in einer Pressemitteilung des Landratsamtes Main-Tauber heißt.
Nach Abschluss einer Flächentestung konnte die Quarantäne für die MCC Seniorenresidenz Wertheim aufgehoben werden. Ebenfalls aufgehoben werden konnte die Quarantäne für einen Wohnbereich des Otto-Rauch-Stifts in Freudenberg. Hier verbleiben einzelne Bewohner in Quarantäne auf ihren Zimmern.
Zwei weitere Virus-Mutationen nachgewiesen
Bei zwei weiteren der in den vergangenen Tagen gemeldeten Infektionsfälle im Main-Tauber-Kreis wurde die britische Variante des Coronavirus (B.1.1.7) durch nachträgliche Typisierung der Laborprobe nachgewiesen. Damit wurde nunmehr bei insgesamt 31 Fällen im Landkreis eine Virusmutation nachgewiesen.
Mit einer positiven Nachricht startet das Kreisimpfzentrum in Bad Mergentheim (KIZ) in die neue Woche: "Es geht endlich deutlich aufwärts, was die Impfstoffversorgung und die Zahl der Impfangebote im KIZ betrifft", wird Erster Landesbeamter Christoph Schauder als Leiter des Arbeitsstabs Corona im Landratsamt in der Mitteilung zitiert.
Im KIZ werden aktuell an sieben Tagen in der Woche Impfungen im Einschichtbetrieb durchgeführt. Bereits seit dieser Woche wurden die zur Verfügung stehenden Impftermine erweitert. Zurzeit werden im KIZ täglich rund 100 Impfdosen von Biontech/Pfizer als Erst- und Zweitimpfung verabreicht sowie 50 AstraZeneca-Impfdosen als Erstimpfung. Voraussichtlich ab Mitte März sind dann pro Woche rund 1000 Impfungen mit dem Impfstoff von Biontech/Pfizer und rund 1500 Impfungen mit AstraZeneca avisiert.
Die Impfungen im KIZ werden daher ab März nochmals deutlich ausgeweitet, weshalb die Öffnungszeiten verlängert werden und nun in den nächsten Tagen sukzessive auf einen Zweischichtbetrieb umgestellt wird.
Weitere Personengruppen impfberechtigt
Seit Beginn dieser Woche können sich auch bestimmte Personengruppen der Priorität 2 impfen lassen. Sie erhalten, sofern keine Kontraindikationen bestehen, den Impfstoff von Astra-Zeneca. Die Öffnung gilt somit nur für Personen unter 65 Jahren. Dies umfasst insbesondere:
- Personen mit Trisomie 21
- Personal mit hohem Expositionsrisiko in medizinischen Einrichtungen, auch Teststellen
- Personen in Institutionen mit einer Demenz oder geistigen Behinderung
- Tätige in der ambulanten oder stationären Versorgung von Personen mit Demenz oder geistiger Behinderung
- Lehrer und Erzieher