
Zwei Bauanträge für Wohnhäuser lehnte der Zellinger Bausschuss ab. Ein in der Rosenstraße in Retzbach geplantes Vierfamilienhaus ist zu groß und es fehlen Parkplätze. Bei einem Einfamilienhaus an der Kapelle in Zellingen waren Aufenthaltsräume nicht nur zur schallabgewandten Seite hin angeordnet.
Der Bauantrag für das Vierfamilienhaus mit Carport in der Rosenstraße 15 in Retzbach stammt von der Baufirma Alexander Konrad aus Himmelstadt. Sowohl die Grundfläche als auch die Höhe überschreiten die im Bebauungsplan festgelegten Werte, so soll die talseitige Wand 9,7 statt der erlaubten 6,8 Meter hoch sein. Zudem treten talseitig drei Geschosse in Erscheinung, zulässig sind nur zwei. Generell sind im gesamten Baugebiet maximal drei Wohneinheiten je Haus zulässig.
Auch beim Dach gibt es Abweichungen. Für vier Wohnungen sind acht Stellplätze gefordert, vom Bauherren geplant sind aber nur vier. Während es für einige der nötigen Befreiungen wie die Anzahl der Wohnungen, Wandhöhe und Dachgestaltung im Baugebiet bereits Bezugsfälle gibt, bewertete die Verwaltung die fehlenden Stellplätze kritisch.
Dem schloss sich der Bauausschuss ein. Gerade in diesem Gebiet müsse man auf den Parkplätzen bestehen, sagte Bürgermeister Steifen Wohlfart. Generell entstanden dort bereits einige große Mehrfamilienhäuser, auch weil die steilen, bergseitigen Grundstücke anders kaum wirtschaftlich bebaubar sind. Es gibt zudem eine Anwohnerinitiative aus Erbauern von Einfamilienhäusern, die sich ihr Wohnumfeld anders vorgestellt hatten.
Im Baugebiet "An der Kapelle" in Zellingen dürfen Aufenthaltsräume und Freibereiche nicht in Richtung Staatsstraße angeordnet werden. Diese Vorschrift wurde aufgrund des Schallschutzgutachtens in den Bebauungsplan aufgenommen. Private Bauherren gaben für die Hausnummer 26 aber an, dass das geplante Wohnhaus bis auf Bad, WC und Technikraum nur Aufenthaltsräume habe. Zudem solle der Freibereich teilweise zur Staatsstraße hin angelegt werden, um einen von der Erschließungsstraße geschützten Rückzugsbereich zu erhalten. In diesem Baugebiet würden erstmals Befreiungen vom Bebauungsplan erteilt.
Für beide Bauanträge fand sich im Ausschuss keine Fürstimme. Fünf weiter Bauanträge erhielten dagegen einstimmig das gemeindliche Einvernehmen. In der Erthalstraße 14 werden die ehemalige Praxisräume im Erdgeschuss zu Wohnzwecken umgenutzt. Ein Wohnhaus abzubrechen und als Doppelgarage mit Hofüberdachung wieder aufzubauen, sieht der Bauantrag für die Gartenstraße 9 und 9a vor. Weil die Garage nur einen Meter Abstand zur Straße hat, sind elektrisch betriebene Sektionaltore nötig. In der Würzburger Straße 42 soll durch Ausbau des Dachgeschosses und Anbau eines Windfangs zusätzlicher Wohnraum entstehen. Das Einfamilienhaus wird dadurch zum Zweifamilienhaus.
Ein neues ausgebautes Dachgeschoss soll das Zweifamilienhaus in der oberen Hauptstraße in Retzbach erhalten. Das bestehende Dachgeschoss wird dazu abgerissen und neu errichtet.
Das Dach der Lagerhalle in der Sonnenstraße 47 in Zellingen sanieren und die Halle erweitern möchte ein gewerblicher Bauherr. Dabei soll das Dach im nordöstlichen Bereich bei unveränderter Dachneigung von elf Grad um 55 Zentimeter angehoben werden, im südwestlichen Bereich soll die Erweiterung ein flacheres Dach mit fünf Grad Neigung erhalten. Der Bauausschuss stimme der nötigen Befreiung vom Bebauungsplan zu.
Im Genehmigungsfreistellungsverfahren wird ein privater Bauherr ein Einfamilienhaus mit Garage "An der Kapelle 30" in Zellingen bauen, was die Räte zur Kenntnis nahmen.
Da ich keine Familie kenne die nur 1Fahrzeug hat. Ist ihr Gedanke nicht zu ende gedacht.