Wer nur den Mindestbetrag von 5000 Euro für die Befestigung von Außenflächen und ein Hoftor, oder für andere Außenanlagen ausgibt und drei Kinder hat, hätte aus dem kommunalen Förderprogramm des Marktes Zellingen bisher 6500 Euro an Zuschuss erhalten können. Der Zellinger Gemeinderat befasste sich in seiner letzten Sitzung in alter Besetzung aufgrund von aktuellen Fällen mit den Details der Förderrichtlinien.
Bislang war festgelegt, dass Außenanlagen mit zehn Prozent der Investitionssumme gefördert werden, wenn diese 5000 Euro übersteigt. Gleichzeitig gibt es einen Kinderbonus von 2000 Euro je Kind für maximal drei Kinder, wenn für sie Kindergeld bezogen wird und sie mit dem Förderberechtigten im geförderten Objekt wohnen. Aktuell liegt der Verwaltung ein Antrag vor, bei dem es um die Erneuerung eines Hoftores geht. Förderfähig sind aber auch die Befestigung von Wegen und Höfen bis 100 Quadratmetern, Zäune und Natursteinmauern sowie die Pflanzung von Laub- und Obstbäumen.
Bei Außenanlagen künftig 20 000 Euro als Untergrenze
Damit die Förderung nicht die eigentlichen Kosten übersteigt, hat die Verwaltung zwei Vorschläge erarbeitet: Den Kinderbonus auf Sanierungen und Neubauten zu beschränken, fand im Gemeinderat keine Mehrheit. Mit 10:9 Stimmen wurde schließlich entschieden, dass der Kinderbonus auch bei Außenanlagen gewährt wird, wenn dafür mindestens 20 000 Euro investiert werden.
Verzwickter ist die Lage bei der Förderung von Wohnungen in Mehrfamilienhäusern, die von Bauträgern erstellt werden. Nach den aktuellen Richtlinien streicht die Förderung von maximal 10 000 Euro (50 Euro je Quadratmeter Wohnfläche, maximal 100 Quadratmeter je Wohnung und zwei Wohnungen je Grundstück) der Bauträger ein. Das ergibt sich schon daraus, das der Förderantrag vor Baubeginn gestellt werden muss. Das hatte auch ein Bauträger im Jahr 2018 getan und im 2019 die entsprechende Summe ausgezahlt bekommen.
Allerdings beantragte nun der Käufer einer der beiden geförderten Wohnungen seinerseits Fördermittel. Sein Argument: laut Satzung erhält nur der Eigentümer Fördermittel. Aus Sicht der Verwaltung war der Bauträger aber nicht nur Antragssteller sondern zum Zeitpunkt der Auszahlung der Förderung auch Eigentümer der Wohnungen.
Förderung für Bauträger, aber nicht für späteren Käufer
In der Diskussion waren sich die Räte weitgehend einig, dass der Käufer im aktuellen Fall keine Fördermittel erhalten wird. Ob der Bauträger die Fördermittel in den Quadratmeterpreis der Wohnungen einrechnete, sei ein privatrechtliche Angelegenheit. Der Altortsanierungsplaner Rainer Tropp wies darauf hin, dass der Bauträger die Förderung in jedem Fall steuerlich berücksichtigen muss. Die Förderrichtlinien sollen nun konkretisiert werden.
Der Gemeinderat beschloss außerdem, dass der Markt Zellingen für weitere fünf Jahre Mitglied im "Zweiuferland Tourismus e.V." bleibt. Der Jahresmitgliedsbeitrag für Zellingen beträgt derzeit 8568 Euro.
Noch nicht beschlossen wurde vom Gemeinderat eine neue Satzung zur Beauftragung von Feldgeschworenen zur Kontrolle der Flurgrenzen. Die Räte waren zwar grundsätzlich einverstanden, wollen aber noch warten, bis die Satzung mit den drei Feldgeschworenenobmännern der Ortsteile besprochen ist.
Bürgermeister Wieland Gsell informierte, dass er im Februar ein Bodenreinigungsgerät für die Becken der Zellinger Freibades für 26 150 Euro in Auftrag gab. Damals war nicht absehbar, dass das Bad aufgrund der Coronakrise nicht zum 1. Mai würde öffnen können. Weiter teilte er mit, dass der Reptilienschutzzaun für das künftige Baugebiet "Klinge" in Retzbach geliefert wurde und in den nächsten Tagen vom Bauhof aufgestellt wird. Der Zaun wird nicht entlang aller Grünflächen im Baugebiet errichtet sondern nur bei besonders sensiblen Bereiche. Der Gemeinderat genehmigte zudem eine Rechnung des Forstunternehmers Markus Kuhn aus Distelhausen für die Holzernte im Bereich "Schepperich" über 5966 Euro.
Von seiner letzten "Dienstschicht" im Rathaus gab der zweite Bürgermeister Werner Küffner bekannt, dass am 24. April nachts ein massiver Rohrbruch an der Wasserleitung zwischen der Abwasserpumpstation "Point" in Zellingen und Retzbach auftrat, der einen Wasserverlust von rund 20 Kubikmetern verursachte.