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Zählt künftig der niedrigste Standard?
Redaktion Süd
 |  aktualisiert: 11.07.2014 18:05 Uhr

Erschüttert, aufgewühlt, verärgert, verunsichert – so könnte man beschreiben, wie sich die Teilnehmer der Informationsveranstaltung von evangelischer und katholischer Kirche, Weltladen und Bund Naturschutz im evangelischen Gemeindehaus in Marktheidenfeld am Ende eines Vortrags über das geplante Freihandelsabkommen zwischen Europa und den USA gefühlt haben, heißt es in einer Pressemitteilung des BN. Die Referentin, Karin Deraëd von Brot für die Welt Bayern, zeigte die vielfältigen Auswirkungen auf, die das Abkommen haben kann – denn nach wie vor ist unklar, was genau da verhandelt wird.

Ziel seien offensichtlich, den transatlantischen Handel zu fördern durch Senken von Zöllen, den Abbau „nicht-tarifärer Handelshemmnisse“, den erleichterten Marktzugang, den Schutz von Investitionen. Dafür verspreche man Wirtschaftswachstum, Wohlstand und Arbeitsplätze. Durch den Abbau von Handelshemmnissen drohe die Anerkennung schwächerer Standards des anderen: In der EU und den USA sind die Vorschriften in Bezug auf Eigenschaften, Herstellungsprozess und Prüfung eines Produkts unterschiedlich.

Dann dürften Produkte auf den europäischen Markt, die unter Umständen gefährliche Stoffe enthalten oder gentechnisch veränderte Lebensmittel. Denn in den USA gilt nicht das Vorsorgeprinzip: nicht die Industrie muss vorab die Ungefährlichkeit eines Stoffes nachweisen, sondern die Beweislast für die Gefährlichkeit eines Stoffes liegt bei den Behörden. Betroffen seien weite Bereiche: Landwirtschaft, Chemikalienpolitik, Klimaschutz, Energiepolitik, Öffentliche Dienstleistungen, Bildung, Kultur, Öffentliche Beschaffung, Schutz geistigen Eigentums, Finanzdienstleistungen, Datenschutz und Entwicklungspolitik.

Ein wichtiger Punkt sei auch der Investitionsschutz: Investoren könnten bei geplanten Gesetzen oder Reformen beispielsweise im Umwelt- oder Verbraucherschutz auf Entschädigung wegen entgangener Gewinne klagen. Ein aktuelles Beispiel: Vor dem Hintergrund des Handelsabkommens zwischen USA, Mexiko und Kanada (NAFTA) klagte der Bergbaukonzern Lone Pine Resources, der Schiefergas-Bohrungen unter dem St. Lawrence-Fluss durchgeführt hat, gegen Kanada. Denn nach einer Umweltverträglichkeitsprüfung erließ die Provinz Quebec ein Fracking-Moratorium für die Region. Das Unternehmen erhielt Recht und 250 Millionen US-Dollar Schadensersatz wegen entgangener Gewinne.

Noch ist nicht klar, wie es weiter geht. Ursprünglich sollte der Verhandlungsprozess bis Ende 2014 abgeschlossen sein, was mittlerweile als unrealistisch gilt. Europäisches Parlament und der Europäischer Rat der Mitgliedstaaten müssen das Abkommen im Ganzen annehmen oder ablehnen. Ob nationale Parlamente gefragt werden müssen, ist noch unklar.

Infos samt zusammenfassenden Kurzfilm auf www.ttip-unfairhandelbar.de/

 
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