Wie wird man Drogenkurier? Diese Frage stellte Jugendrichter Volker Büchs einer 20-Jährigen aus dem Landkreis Main-Spessart. Die Antwort: "Man braucht einem anderen nur eine Gefälligkeit tun, weil der keine Zeit hat und sich dabei erwischen lassen." Im Juli 2022 war die Auszubildende auf dem Gelände der Nägelseeschule in Lohr mit knapp fünf Gramm Drogen erwischt worden.
Sie habe schon mal an einem Joint gezogen, nehme aber sonst keinerlei Drogen, sagte die junge Frau, die eine Ausbildung in einem medizinischen Beruf absolviert. Sie habe noch nie welche gekauft oder verkauft und rauche noch nicht einmal Zigaretten. Sie hat lediglich am 19. Juli 2022 von einem Bekannten ein Päckchen bekommen, das sie wiederum einem anderen Bekannten weiterreichen sollte. Doch Polizeibeamte hatten was dagegen, zogen Drogen und "Kuriere" aus dem Verkehr. Erst beim Polizeieinsatz will die Angeklagte erfahren haben, dass sie für die Drogenweiterreichung missbraucht worden ist.
Frau verhält sich in der Freizeit eher jugendlich
"Fühlen sie sich denn schon als Erwachsene oder doch mehr als Jugendliche?", wollte der Jugendrichter von der 20-Jährigen wissen. Denn die Jugendgerichtshilfe hatte für die Ahndung die Anwendung von Jugendstrafrecht empfohlen. "Im Beruf und im elterlichen Haushalt", so die Angeklagte, sei sie schon recht erwachsen. Beim Verhalten in der Freizeit sei noch der Drang einer Jugendlichen vorrangig.
Den Eindruck gewannen auch Richter Volker Büchs und die Staatsanwältin. Beide hielten eine Geldstrafe in Höhe von 200 Euro für die Tat als ausreichend. "Es ist halt eine Dummheit gewesen", meinte der Richter. Die Dummheit wird der Angeklagten wohl noch etwas länger nachhängen, denn durch die Anklage ist ihr momentan größter Wunsch, den Führerschein zu machen, erst einmal auf Eis gelegt.