Erneut abgelehnt hat der Zellinger Bauausschuss den Bau eines Mehrfamilienhauses mit drei Wohneinheiten im Hauenweg in Retzbach. Wie schon vor zwei Jahren sind Verwaltung und Räte der Meinung, dass das in zweiter Reihe am Hang geplant Gebäude zu groß ist und wie ein Fremdkörper wirken würde. Die unter Bauaufsichtsbehörde am Landratsamt Main-Spessart sieht das anders und kündigte im November 2022 an, das gemeindliche Einvernehmen ersetzen zu wollen. Für diesen Fall behält sich der Markt Zellingen nun ausdrücklich rechtliche Schritte vor.
Das besondere an dem Bauvorhaben ist, dass es bereits einen Vorbescheid aus dem September 2019 gibt. Den hatte das Landratsamt erlassen, nachdem der Bauausschuss damals einer Bauvoranfrage das gemeindliche Einvernehmen erteilt (also zugestimmt) hatte. Allerdings zeigen die Pläne der Voranfrage ein anderes Gebäude als das des Bauantrags: 2019 ging es um ein giebelständiges Gebäude mit zwei Vollgeschossen und den Außenmaßen 9,5 mal 14 Metern. Im Bauantrag zeigen die Pläne ein größeres Gebäude mit drei Stockwerken (also ein Vollgeschoss mehr) und um 90 Grad gedrehter Firstrichtung. Auch die Dachneigung hat sich geändert.
Dennoch ist der Vorbescheid nach Auffassung des Landratsamtes bindend und das Versagen des gemeindlichen Einvernehmens dadurch rechtswidrig. Auch füge sich das geplante Gebäude nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und der überbaubaren Grundstücksfläche in die Eigenart der näheren Umgebung ein. Das Zellinger Bauamt und auch der Bauausschuss sehen das grundsätzlich anders, da es sich um zwei verschiedene Planungen (und Häuser) handelt. Insbesondere ging es bei der Voranfrage um ein wesentlich kleineres Gebäude. Deshalb könnte der Vorbescheid keine Bindungswirkung entfalten.
Die Verwaltung prüfte auch die neue Planmappe vom August 2022 samt Stellplatznachweis für die nötigen sechs Stellplätze. Dem Bauantrag im Januar 2021 lag nur ein Nachweis über fünf Stellplätze bei. Zudem war der Plan damals nicht bemaßt und das natürliche Gelände nicht dargestellt. Ob sich das nun geändert hat, kam im Bauausschuss nicht explizit zur Sprache. Bei der erneuten Prüfung des Bauantrags kam das Zellinger Bauamt wiederum zum Schluss, dass sich das Gebäude nicht in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen würde. Vielmehr würde es auf dem Grundstück im Hangbereich aufgrund seiner Kubatur und Wuchtigkeit wie ein Fremdkörper wirken. Ein Ersetzen des gemeindlichen Einvernehmens wäre nach Auffassung des Marktes Zellingen ein Eingriff in die gemeindliche Planungshoheit, insbesondere bei Nachverdichtungen im Innenbereich.
"Wenn das Landratsamt unser Einvernehmen ersetzt, muss ich mich fragen, wofür wir eigentlich da sind und warum wir gefragt werden und beschließen", unterstütze Gemeinderat Werner Küffner die Sicht der Verwaltung. Michael Heßdörfer merkte an, vor zwei Jahren sei der Ausschuss mit seinem Beschluss und der Begründung tief und detailliert eingestiegen.
Bürgermeister Stefan Wohlfart verwies darauf, dass es im Bauantrag und im Vorbescheid um zwei komplett unterschiedliche Gebäude geht. Den Verweis des Landratsamtes auf den Vorbescheid bezeichnete er in diesem Zusammenhang als "Hammer". Bei der Abstimmung gab es keine Stimme für das gemeindliche Einvernehmen aber zehn dagegen.
Bei einem Bauantrag aus Duttenbrunn für den Anbau eines Büros und einer Terassenüberdachung sowie Neubau eines Carports mit Abstellraum in der Waldstraße stimmten die Räte sogar für Befreiungen von einzelnen Bestimmungen des Bebauungsplanes. Das bezeichnete der Bürgermeister als klassische Nachverdichtung.
Wenn das so richtig wäre, dann schafft diese Gremien doch ganz ab und wir lassen uns von den Beamten regieren.
Manche wissen wo das endet!
Vitamin B ist allgegenwärtig.