Am Samstagvormittag wurde die Polizei nach Rieneck gerufen. Dort hatten Anwohner der Denkmalstraße einen Mann, durchnässt und in Badeschlappen beobachtet, der an mehreren Fahrzeugen probiert hatte, ob sie offen sind. Der Fremde setzte sich schließlich in ein unversperrtes Auto und konnte dort von einem Zeugen und dem Besitzer bis zum Eintreffen der Polizei festgehalten werden.
In Zug nach Würzburg gesetzt
Da eine Verständigung aufgrund Sprachschwierigkeiten vor Ort nicht möglich war, wurde er zur Identitätsfeststellung mit zur Dienststelle genommen. Die Überprüfung ergab, dass es sich um einen 22-Jährigen ohne festen Wohnsitz handelt. Da sich der junge Mann über das Motiv seines Auftretens in Rieneck nicht äußerte und bei ihm kein Diebesgut aufgefunden wurde, geht die Polizei davon aus, dass er sich möglicherweise in einem Fahrzeug aufwärmen wollte. Der 22-Jährige wurde zum Bahnhof gebracht und in den Zug Richtung Würzburg gesetzt.
Am nächsten Tag in Obersinn aufgetaucht
Am Sonntagmittag, gegen 14 Uhr, kam eine ähnliche Mitteilung aus Obersinn. Auch hier wurde mitgeteilt, dass ein fremder Mann Häuser bzw. Fahrzeuge ausspionieren würde. Der orientierungslose Mann, der schon am Vortag in Rieneck aufgegriffen wurde, wurde schließlich durch eine Polizeistreife im Wartehäuschen am Bahnsteig in Obersinn aufgegriffen und in Gewahrsam genommen. Er war durchnässt und wiederum bei winterlichen Minustemperaturen barfuß in Badeschlappen unterwegs. Er wurde erneut zum Zug Richtung Würzburg begleitet.
Wie die Ermittlungen ergaben, wurde der Rumäne am frühen Samstagabend auch durch Kollegen der Polizeiinspektion Würzburg aufgegriffen, im Laufe der Nacht aber wieder entlassen. Offensichtlich fuhr er danach erneut mit dem Zug in den Sinngrund.
Polizei: Autos sind abzuschließen
Fahrzeugbesitzer, denen möglicherweise Gegenstände aus ihren unverschlossenen Fahrzeugen entwendet wurden, werden gebeten, sich mit der Polizeistation in Gemünden in Verbindung zu setzen. Gleichzeitig weist die Polizei darauf hin, dass abgestellte Fahrzeuge gegen unbefugte Benutzung zu sichern sind, das heißt die Fahrzeuge sind abzuschließen.
Andernfalls ist die Erhebung eines Verwarnungsgeldes möglich. Diese Vorschrift aus der Straßenverkehrsordnung schützt im Fahrzeug abgelegte Gegenstände vor Diebstahl, schreibt die Polizei.